Im Alltagsleben ist die Bewegung weniger Gegenstand. Sie ist vielmehr Mittel und Voraussetzung der Erfahrung eines Gegenstandes. In der natürlichen Erfahrung wird die Bewegung ganz anders aufgefasst als die des toten Dinges.
Der Natur der lebendigen Bewegung nach soll die Methodik des genetischen Phänomens greifbar sein. Dies scheint eine ganz andere Erkenntnistheorie zu erfordern als die der Naturwissenschaft. Von der Bewegungslehre als einem „neuartigen“ Forschungsbereich wird verlangt, dass sie ihre wissenschaftstheoretische Begründung vorbringt.
Im Zentrum der Wissenschaftstheorie Husserls steht das „Evidenzproblem“, mit dem das „Regionproblem“ zusammenhängt. Regional-ontologisch gesehen soll die Leibesbewegung des Menschen als Forschungsgegenstand in die „Somatologie“ Husserls einbezogen werden, die ihrerseits zur Region der „animalischen Natur“ gehört. Dies ermöglicht es uns erst, der Grundauffassung des Menschen als „psychophysischer Realität“ zu entkommen. Menschliche Bewegung ist kein Geschehnis der toten Natur.
Vor der Entstehung der „sportlichen Bewegungslehre“ (1960) existierte in der theoretischen Sphäre des Sports ein eigenartiges Problem: das sogenannte „Theorie-Praxis Problem“. Die Phänomenologie Husserls behandert eine ähnliche Problematik in noch ursprünglicher Weise. Dabei wird eine Inkongruenz zwischen dem naturalistischen wissenschaftlichen Denken und der praktischen Erfahrung in der Phänomenologie aufgezeigt. Wie sich allmählich herausstellt, gehört das „Theorie-Praxis Problem“ zur Wissenschaftslehre. Die sportpraktische Erfahrung ist phänomenologisch gesehen durch die „Wesenserschauung“ in der gut trainierten Selbst-und Fremdbeobachtung „gereinigt“. Unter wissenschaftstheoretischem Aspekt ist die Bewegungslehre des Menschen eine Lehre des gereinigten „praktischen Denkens“ im Sinne Meinels, das seinerseits sogar das wissenschaftliche Denken „fundiert“.