Die Definition, die Kant von der Urteilskraft als einem oberen Erkenntnisvermogen gibt, ist "Urteilskraft uberhaupt ist das Vermogen, das Besondere als enthalten unter dem Allgemeinen zu denken.... Ist aber nur das Besondere gegeben, wozu sie das Allgemeine finden soll, so ist die Urteilskraft bloss reflektierend." Das Problem der Urteilskraft wurde gemass dieser Erklarung mit dem Problem der Begriffsbildung zusammenfallen. Es ist gultig, dass das Problem der reflektierenden Urteilskraft mit demjenigen der Begriffsbildung-Gattungsbegriff oder Typusbegriffsbildung zusammen fallt.