Legal History Review
Online ISSN : 1883-5562
Print ISSN : 0441-2508
ISSN-L : 0441-2508
Hauptströmungen in der Auffassung des europäischen Feudalismus in Japan
Terushiro Sera
Author information
JOURNAL FREE ACCESS

1964 Volume 1964 Issue 14 Pages 133-160,6

Details
Abstract

Nach dem letzten Weltkrieg sind in Japan Zwei neue Theorien betref-fend der Auffassung der europäischen feudalen Gesellschaft aufgetaucht. Nämlich:
1) die, , Königsfreientheorie ", die in Deutschland in den vierziger Jahren dieses Jahrhunderts von Th. Mayer and H. Dannenbaur aufgestellt war and dort seither mehr and mehr eine herrschende Stellung eingenommen hat. Auch in Japan hat sie bei einigen Erforschern der deutschen Geschi-chte eine große Beistimmung gefunden.
2) die marxistische, , Gemeindetheorie ", welche, beruhend auf einem Aufsatz von Karl Marx (, , Formen, die der kapitalistischen Produktion vorhergehen "), die Behauptung aufstellt, daß einer feudalen Gesellschaft stets eine feudale (Dorf-) Gemeinde zugrunde liegen müsste. Diese Theorie bildet in unserem Land, wenigstens unter den Wirtschatsgeschichtlern, eine fast herrschende Ansicht.
Neben diesen zwei neuen Theorien hat natürlich die orthodoxe, , klassische Theorie " wie sie in England and Frankreich noch jetzt ganz herrschend ist, auch in unserem Land viele Anhänger.
Diese drei Theorien stehen nun, zu meinem grossen Bedauern, gegenein-ander fast ganz gleichgütig nebeneinander, ohne sich auseinandersetzen zu wollen. Solch ein blosses Nebeneinander ist natürlish nicht zu wünschen and muss überwunden werden. Eine lebhafte Polemik untereinander ist dringend nötig. Dabei bilden die folgende punkte wohl die wichtigsten Streitpunkte.
1) Die, , klassische Theorie " kann nicht mehr in unveränderter Gestalt erhalten werden. Besonders sind die Markgenossenschaftstheorie, der frei-bäuerliche Hufenbegriff and der Begriff der, , Gemeinfreien" erneunt na-chzuprüfen.
2) Auch die, , Königsfreientheorie" kann, meiner Erachtung nach, in solcher Gestalt, wie sie in Deutschland verfochten ist, nicht anerkannt werden. Namentlich sind die folgenden Punkte zu beachten.
a) Der Begriff des, , Königsfreien " ist ganz unbestimmt gebraucht. Der Bestimmung nach muss ein Königsfreier eine sich im Verhältnis zum König in einer Hörigkeitsstellung befindliche Person sein, die auf dem Königsland angesiedelt and deren Freiheit vom König verliehen ist. Also wenigstens drei Momente : Hörigkeit (freie Unfreiheit), Königslandsied-lung and verliehene Freiheit sind wesentlich in der Bestimmung des Beg-riffs. Trotzdem in der tatsächlichen Behandlung des Problems folgert man oft auf das Vorhandensein eines Königsfreien ziemlich willkürlich, wenn nur eines jener drei Momente bewiesen werden kann.
b) Der Begriff des Königsfreien ist ein solcher, der vorläufig nur ein Programm des Königs zum Ausdruck bringt. Wir können nicht aus den Bestimmungen der Kapitularien ohne weiteres annehmen, daß es auch in der Wirklichkeit einen einheitlichen Stand der königsfreien gäbe. Die Verfechter dieser Theorie verwechseln aber oft Programm and Wirklichkeit. Wir haben daher genug Grund, erneut zu fragen, wieviele Tragweite denn der Begriff des Königsfreien babe in der Erforschung der wirklichen Geschi-chtsentwicklung im früheren Mittelalter.
3) Betreffend der marxistischen, , Gemeindetheorie " sind vornehmlich die folgenden Punkte hervorzuheben.
a) Die konkrete Gestalt der Dorfgemeinde vor dem 13. Jahrhundert ist noch nicht genug klar gemacht. Insbesondere ist ein entscheidendes Problem : das Verhältnis zwischen der geschlossenen Dorfgemeinde and dem Streubesitz der Grundherrschaft noch gar nicht geklärt.
b) Nach dieser Theorie ist die Schicht der Feudalherren aus der Auflös-ung der einheitlichen freibäuerlichen Schicht, die einst die Genossen der Dorfgemeinde gebildet hätten, in einem sozusagen natürlichen Prozess entstanden.

Content from these authors
© Japan Legal History Association
Previous article Next article
feedback
Top