Legal History Review
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Die Herrengewalt in der japanischen Frühneuzeit und der Begriff des "feudalen Grundeigentums"
Shiro Ishii
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1964 Volume 1964 Issue 14 Pages 8-30,1

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Abstract

Der Begriff des marxistischen "feudalen Grundeigentums" hat bisher die Entwicklung des geschichtlichen Studiums zur japanischen Fruhneuzeit geleitet. Aber in der letzten Zeit macht man auf dessen methodologischen Fehler ungeachtet Anhäufung der zahlreichen "positiven" Arbeiten aufmerksam. So, ich denke, es ist unentbehrlich, die prinzipielle Kritik am Begriff zu üben.
Die Formel des Marx vom Feudalismus ist, daß (1) die Feudalherren den Grund zu eigen haben, (2) den die selbstwirtschaftenden Bauern besitzen, (3) daher notwendig es sich um den außerökonomischen Zwang handelt. In dieser Aussage aber sind (1) and (2) unter keinem empirisch-wissenschaftlichen Beweis gestellt. Es möchte eine Folge vom Grundgedan-ken des historischen Materialismus sein, daß besonders (1) ohne Beweis-führung vorausgesetzt bleibt. Und das Dilemma zwischen dieser Vorausse-tzung und der geschichtlichen Tatsache, Besitz der selbstwirtschaftenden Bauern, hat Marx in die Klemme gebracht, den Begriff, "nominelles Eig-entum" des Herrn, zu bilden, der im logischen Gegensatz zu seiner Definition des Grundeigentums (ausschleßliche Monopol des Grundes).
Dieser Fehler ist eine Folge von der ungerechten Verallgemeinerung des neuzeitlichen Eigentumsbegrifs and des Zeitgedankens, der die Herrschaft als (für) "Ausfluß des Grundeigentums" angesehen hat, indem er die Adel unter dem Absolutismus für die mittelalterlichen Adel versehen hat.
M. Araki, ein typischer marxistischer Historiker, sagt, daß (1) in der Frühneuzeit es die selbstständigen Bauern gegeben hat, (2) den die Herren "das Ganze der Mehrarbeit" durch den ausserökonomischen Zwang abgepr-esst haben, (3) daher die frühneuzeitlichen Herren die "feudalen Grundei-gentümer" sind, and die Frühhneuzeit die Feudalzeit ist. Wir müssen darauf hinweisen, daß die Logik dieser Aussage Arakis zu der oben erwähnten Logik des Marx umgekehrt ist. (1) von Marx entspricht (3) von Araki, and (3) von Marx entspricht (2) von Araki. Daher nimmt Arakis Aussage die Form der Definition des "feudalen Grundeigentums" an, wo die Definition des außerökonomischen Zwangs and dessen Existenz in der Frühneuzeit noting sind. Aber sie befinden sich in Arakis Darstellung nicht, in der der auBerökonomische Zwang a priori vorausgesetzt ist. So aus Arakis Logik folgt der Schiuß, daß alle Gesellschaften, wo es die selbstständigen Bauern gibt, ühberhaupt "feudal" sind. Um these Schwäche auszugleichen, ist die Abpressung des Ganzen der Mehrarbeit betont and das Determinationswort "klein" dem Begriff des "selbstständigen Bauers" hinzugefügt. Allein es ist natürlich kein Merkmal für den Feudalismus auch in der marxistischen Theorie, ob das Ganze der Mehrarbeit abgepresst ist oder nicht. Und in Arakis Darstellung ist es erklärt nicht, warum der feudale Bauer "klein" soll. Noch dazu ist "selbstständiger Bauer" Arakis verschieden von dem "selbstwirtschaftenden Bauern" Marxens in einigen Punkten.
So ist mein, Schiuß daß um die gegenseitige Beziehung zwischen der Gewaltund dem Grundeigentum zu studieren, der Begriff des " feudalen Grundei gentums " ungeeignet ist, and ein newer Begriff, der anders als der neuzeitliche Begriff ist, gebildet werden muß.

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