Legal History Review
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Über “Kiriji, Kami-shihai und Ginnushi-shihai” in Saga Clan
Masayoshi Jojima
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1973 Volume 1973 Issue 23 Pages 113-130,en8

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Abstract

Das Kiriji-ho (_??__??__??_ Lehnsgutsabteilungssystem) in Saga Clan (_??__??__??_) wurde im 2. Genroku (_??__??_) (1689) bestimmt. Eigentlich war es ein Burgsystem des Feudal Herrn für seine Belehnten.
Wenn ein Samurai (der Belehnte) dem Cho-nin (Händler) auf den Gutsbesitz Geld leihen wollte, sollte er die Bewilligung seines Herrn bekommen, denn der Gutsbesitz war nicht sein eigen, sondern das vom
Suzerän belehnte Gut. Der Feudal Herr ubernahm sich dann einen Teil des Gutes und gab dafur dem Händler die Versicherung zur Schuldab-zahlung seines Untertanen. Einen solchen Teil des Gutes nannte man “Kiriji”(_??__??_).
Später aber wurde das System auch auf die Zurückzahlung des “Kami-shaggin” (_??__??__??_ vom Suzerän geliehenes Geld) und “Gochiso-mai” (_??__??__??__??_ Reisbeisteuerung) angewandt; und in dieser Sache wurde lieber Kiriji befohlen.
Unter den Belehnten gab es später viele, die ihre ganzen Lehnsgüter als Kiriji unter Regierung des Herrn legten. Dies nannte man “Kami-shihai” (_??__??__??_ Oberbeherrschung), und solchen Belehnten wurden die minimalen Lebensmittel als “Sozoku-mai” (_??__??__??_) versorgt. Solches abgeteilte Gut oder Oberbeherrschungsgut wurde vorläufig ein außerord-entliches “Kurairechi” (_??__??__??_ Oberaufsichtsgebiet) gemacht.
Der Grundsteuer für Kuraire-chi war viel härter als der im Lehnsgut, und also fiel es den Bauern des Belehnten Gutes bescherlich, daß ihre Äcker Kiriji oder Kami-shihai gemacht wurden.
Im 6. Bunka (_??__??_) (1809) war das Oberbeherrschungssystem ganz aufgegeben und Gutsbesitze waren den Belehnten zurückgegeben. Aber weiter war es den Belehnten gestattet, sich bei Eigenbeherrschung (_??__??__??__??_ Jibun-shihai) um Sozoku-mai zu bewerben.
Als die Armut der Samurais trotz der Bürgschaft des Clans weiter fortschritt, hatte der Clan manchmal die Bezahlungsfrist aufzuschieben befohlen, und deshalb batten die Verleiher zum Schadenersatz die Zinsen gesteigert oder das ganze Lehnsgut sich in Verwahrung genommen, sozusagen “Ginnushi-shihai” (_??__??__??__??_ Kreditortum).

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