Zu den Rechtfertigungen des Staates gehort der Zweck, die Sicherheit seiner Mitglieder zu gewahrleisten. Die Entwicklung der Wirtschaft bringt neue Risiken mit sich. Aber als treibende Kraft tritt der wissenschaftlichtechnische Fortschritt hinzu. An der Staat wird die Erwartungen herangetragen, der Risiko Grenzen zu setzen. Vor diesem Hintergrund wandelt sichdie Aufgabe des Staates von der Gefahrenabwehr zur Risikovorsorge. Der Sozialstaat fuhrt zum Praventions- und Vorsorgestaat.Vorsorge verlangt dieaktive und planvolle Gestaltung eines sozio-technischen Bedingunsflechtes.