Schelling-Jahrbuch
Online ISSN : 2434-8910
Print ISSN : 0919-4622
Die Schöpfungslehre der menschlichen Freiheit in den Weltaltern
Makito SHIGERU
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JOURNAL OPEN ACCESS

2017 Volume 25 Pages 117-126

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Abstract

Wie Heidegger nach dem Ort vor der Unterscheidung der Disziplinen Ontologie und Ethik sucht, denkt Schelling den Urexistierenden als Grund des Orts, wo sich Schöpfungslehre und Freiheitstheorie kreuzen. Nachdem Schelling in Philosophie und Religion (1804) diesen Ort im Vergleich zur christlichen Schöpfungslehre, dem Demiurgen bei Plato und der Emanationslehre betrachtet hatte, besann er sich in den Weltaltern (1811, 13, 15) auf den Urexistierenden als den Grund der Schöpfungslehre und der Freiheitstheorie. Dieser Urexistierende hat die Struktur der dynamischen Dreiheit, die sich aus der Zweiheit bei Descartes und dem Pantheimus bei Spinoza zusammensetzt. In dieser Struktur gibt es „den Willen, der nichts will“ als Einheitsprinzip dieser Dreiheitsstrukur und das Prinzip des Dunkels. Schelling bezeichnet diesen Gedanken des Urexistierenden der Dreieinigkeitsstruktur als „übersubstantiellen Pantheismus“, der zur Tradition der negativen Theologie gehört und dadurch den „Neuenentwurf einer umfassenden Metaphysik“ vollziehen kann.

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