Im letzten Aufsatz bezeichneten wir die Seinsbestimmung des Vorwurfes in der gegenwartigen Kunst als Transzendenz ohne transzendentes Ziel und fragten, was dem Vorwurf in der wirklichen Welt entspreche. Nach Gehlens Ausdruck wollen wir es die Realitat der Zwischenwelt nennen, die die heutige Industriegesellschaft zwischen dem Menschen und der unmittelbaren Natur hervorgebracht hat, und deren Seinsbestimmung kann man auch als Transzendenz ohne transzendentes Ziel bezeichnen. Denn wie z.B. in der Entwicklung der modernen Technik, im Streben nach Gewinn, in wissenschaftlichen Forschungen usw. gesehen, ist es gerade jenes Verhalten des heutigen Menschen, das alles ohne transzendentes Ziel um sich selbst willen treibt, was der heutigen industriegesellschaftlichen Realitat den zwischenweltlichen Charakter gibt. Was im gegenwartigen Kunstwerk dargestellt ist, d.h. dessen Vorwurf, ist kein Abbild der ausseren Realitat sondern eine neue Realitat, die mit der der Zwischenwelt dieselbe Seinsbestimmung (Transzendenz ohne transzendentes Ziel) hat. So ist die Realitat der industriegesellschaftlichen Zwischenwelt (das Entsprechende des Vorwurfes) dem Kunstwerk nicht transzendent sondern immanent. Im allgemeinen hat die Wesensbestimmung der Kunst die geschichtliche Wandlung gemeinsam mit der Beziehung des dem Vorwurf Entsprechenden zum Kunstwerk. Wenn diese transzendent ist, wie z.B. in der religiosen Kunst, wird die Kunst als Technik der Nachahmung definiert, wenn transzendent-immanent, wie z.B. in der Landschaftsmalerei, als Darstellen und Geniessen des Schonen, wenn immanent, wie z.B. in der heutigen abstrakten Kunst, als Sichtbar-Machen, Schaffen einer neuen Realitat. Diese immanente Beziehung bestimmt das gegenwartige Wesen der genenwartigen Kunst und macht es moglich, diese in der umfassenden kunstgeschichtlichen Perspektive zu begreifen.
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