Nach Kant ist die Untersuchung des Geschmacksvermogens als asthetischer Urteilskraft bloss in transzendentaler Absicht anzustellen. Mit diesem Aufsatz beabsichtigt der Verfasser, den inneren Zusammenhang derjenigen Probleme im kritischen Denken Kants darzustellen, die sich darauf beziehen, dass besonders das asthetische Urteil in Ansehung des Gefuhls der Lust oder Unlust ein konstitutives Prinzip ist. Die notwendige Bedingung der allgemeinen Mitteilbarkeit des Gefuhls besteht in einer Ubereinstimmung der Erkenntniskrafte zu einer Erkenntnis uberhaupt. Wir legen aber unserem Geschmacksurteil exemplarische Gultigkeit bei. Hieraus folgt, dass die blosse Idee eines Gemeinsinnes wirklich vorausgesetzt werden muss. Auf diese Weise geschieht schon in der Analytik des Schonen, eine Verschiebung vom Asthetischen zum Sittlichen, welche sich am unmittelbarsten, und zwar in negativer Art im Erhabenen offenbart. Nun muss in der Deduktion der reinen Geschmacksurteile eine logische Schwierigkeit fur jene Ubereinstimmung angedeutet werden, deren Bestimmungsgrund vielleicht im Begriff vom ubersinnlichen Substrat liegt. Daraus muss die eigene Weise der Auflosung durch eine Dialektik der Kritik des Geschmacks beachtet werden. Wie oben erwahnt, entsteht die kritische Asthetik Kants deutlich aus einem umfassenden Denken, das die Kritik und die Metaphysik unteilbar macht. Das reflektierende Subjekt der asthetischen Urteilskraft, die sich selbst, subjektiv, sowohl Gegenstand als auch Gesetz ist, sollte nichts erhalten, was in den Subjektivismus oder Formalismus geraten kann.
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