Beim unpersönlichen Passiv kann
es an der Satzspitze auftreten. Dieses
es ist semantisch leer und als Platzhalter, d.h. expletives
es, anzunehmen. Charakteristisch für dieses Pronomen ist, daß es bei der Inversion oder im Nebensatz wegfallen muß. Diese syntaktische Eigenschaft erklärt sich dadurch, daß wir an der Subjekt-Position des Passivsatzes eine lexikalisch
leere Kategorie annehmen, die in enger Beziehung etwa mit der Extrahierung der Dativ-markierten
wh-Phrase steht.
Der von Chomsky & Lasnik (1977) präsentierte
*[
that-t] Filter gilt auch für das Deutsche:
(1) a.
*wer glauben Sie, daß dabei unterstützt wurde
b. wer, glauben Sie, wurde dabei unterstützt
Dieser Filter, der vom spezifischen Charakter ist, wurde nun in Chomskys
"Government-Binding Theory“ auf das ECP (the Empty Category Principle) reduziert:
(2) ECP: [
αe] must be properly governed
Beim Passiv absorbiert die passivische Morphologic eines Verbs den Kasus, so daß in der D-Struktur wie etwa (3) der
wh-Phrase kein Kasus zugeschrieben wird:
(3) Sie glauben [
S daß [
S e [
VP wer dabei unterstützt werden]]]
Die lexikalische NP ohne Kasus verstößt aber gegen den
"Kasus-Filter“, einen Filter im PF-Komponent, und verschiebt sich an die Subjekt-Position des Komplementsatzes, wo der Kasus, d.h. der Nominativ, durch AGR (Agreement) in INFL (Inflection) markiert werden kann, und weiter ans COMP des eingebetteten Satzes. Als S-Struktur von (3) gilt die folgende Repräsentation, wobei
t für die Spur von
wer steht:
(4) wer
i glauben Sie [
S t
i daß [
S t
i, [
VP t
i‘ dabei unterstützt wurde]]]
Die c-Kommandierung ist eine der Bedingungen für
"proper government“, deshalb müßte die Spur t
i im COMP des Komplementsatzes S eine andere t
i, c-komrnandieren, um das ECP zu erfüllen. Bei der Repräsentation (4) befindet sich keine solche Relation zwischen t
i und t
i‘. Dies führt zur Ungrammatikalität von (1a), während bei (1b) solches Problem nicht entsteht.
Im Gegensatz zu (1a) ist die
wh-Extrahierung beim Beispiel (5a) möglich, dessen S-Struktur (5b) ist:
(5) a. wem glauben Sie, daß dabei geholfen wurde
b. wem
i glauben Sie [
S t
i daß [
S e [
VP t
i'dabei geholfen wurde]]]
Der Kontrast zwischen (1a) und (5a) erklärt sich unter der Annahme, daß beim letzten die durch t
i "properly governed“ Kategorie in der Subjekt-Position von S nicht auftritt, mit anderen Worten, die Kasus-markierte
wh-Phrase
wem sich nicht an diese Position verschiebt. Im System der GB-Theorie impliziert dies, daß das Subjekt
e auf jeder Repräsentationsstufe lexikalisch leer bleibt.
In Zusammenhang mit dem ECP handelt es sich um die Dativ-Nominativ Konstruktion, die, wie von Lenerz (1977) und Besten (1981; 1982) diskutiert wurde, die unmarkierte Abfolge aufzeigt:
(6) daß ihm ein Buch geschenkt wurde
Beim Satz dieses Typs wird eine NP im Nominativ genau an der Stelle Kasus-markiert, wo im entsprechenden Aktivsatz ein Akkusativobjekt auftritt. Zu beachten ist, daß auch bei dieser Konstruktion die
wh-Phrase nicht zu extrahieren ist:
(7) was
i glauben Sie [
S t
i daß [
S e [
VP ihm [[+V]' t
i' geschenkt]wurde]]]
Die leeren Kategorien t
i und t
i'sind je durch V (=glauben) und [+V]° (=geschenkt)
"properly-governed“,
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