Kommentar zu Hegels Wissenschaft der Logik
für die Forscher nach der modernen Gesellschaft (11)
――Zum Kapitel „Die Reflexionbestimmungen“ des Ersten Anschnittes des Zewiten Buches „Das Wesen “ ――
KUROSAKI Tsuyoshi
(Chūō Universität)
In diesem Aufsatz behandelt der Autor das Kapitel „Die Wesenheiten oder Reflexionsbestimmungen“ aus dem Ersten Abschnitt des Zweiten Buches „Das Wesen“ aus Hegels Wissenschaft der Logik. Dabei kommentiert der Autor zunächst den Text dieses Kapitels und formuliert anschließend kurz die daraus zu ziehende Schlussfolgerung.
Die Auffassung des Autors ist wie folgt: A. Hegels „Identität“ bedeutet „Selbstbeziehung“. Es ist die Kategorisierung der Bestimmtheit einer einzigen reflexionsbewegung – „die setzende Reflexion = die voraussetzende Reflexion“ –, durch die sich der individuelle Inhalt der Reflexion von sich als dem Anderem unterscheidet und durch die Negierung diese Unterscheidung die Identität mit sich wiederherstellt. B. 1) Als erster Begriff der Unterscheidung beschreibt die „absolute Unterscheidung“ dieselbe Bewegung aus der Perspektive der „Vermittlung“; dentität und absolute Unterscheidung sind somit zwei Ausdrücke für die beiden Aspekte derselben vermittelnden Bewegung. 2) Die „Verschiedenheit“ ist die Unterscheidung, die durch die „voraussetzende Reflexion“ gegeben ist. Diese trennt die setzende Bewegung vom Gesetztsein und bringt die Selbstständigkeit beider Begriffe in der Beziehung zueinander zum Ausdruck. 3) Der „Gegensatz“ beschränkt sich auf den Gegensatz zwischen dem „Positiven“ und dem „Negativen“ als seinen Begriffen. Ersteres bedeutet die Selbstidentität, letzteres die vermittelnde Bewegung selbst und bezeichnet den Gegensatz zwischen der reflexiven Bewegung selbst und dem Gesetztsein, dia sie selbst setzt. C. Der Gegensatz zwischen diesen beiden Bestimmungen führt zum „Widersprüch“. Der Widerspruch ist das Wesen des Endlichen, das „seinen Seinsgrund im Anderen hat“. Seine Quelle liegt in der „Sich-Entfremdung“: das allgemeine reflektierende Subjekt setzt sich selbst als individuelles Wesen und tritt in Gegensatz zum Gesetztsein, da es selbst gesetzt hat. Der von Hegel erwähnte Widerspruch bezeichnet also den Selbstwiderspruch des Subjektiven, nämlich den Zustand, in dem der Gegensatz zwischen seiner Selbständigkeit und seiner Abhängigkeit (Verhältniß) seinen Höhepunkt erreicht. Daher ist dieser Widerspruch nicht logisch; er existiert objektiv als eine Seinsweise des Subjektiven. Da er real ist, steht er nicht im Zusammenhang mit den „oppositio contradictoria“ der formalen Logik. Folglich existiert der reale Widerspruch auf einer anderen Ebene als der Satz des Widerspruchs; er kann entweder als Verstoß gegen den Satz des Widerspruchs oder als Nichtverstoß gegen diesen Satz ausgedrückt werden. Die Frage, ob Hegels Widerspruch den Satz des Widerspruchs verletzt, ist daher ein falsches Problem. Für Hegel ist der Widerspruch lediglich eine Unterscheidung, die als Schein erscheint, während sie real ist. Ihre Realität wird durch die zugrunde liegende Identität, nämlich „Grund“ untermauert. Die Rolle des Widerspruchs besteht darin, einen Gegensatz zur stabilen Einheit zu erzeugen und als treibende Kraft zu fungieren, die diese vorantreibt. Diese Einheit existierte jedoch bereits im Grund; in diesem Sinne ist der Widerspruch zwischen den beiden gegensätzlichen Bestimmungen nicht das Prinzip der „Entwicklung“. Die Logik, die Entwicklung ermöglicht, ist der „Schluss“, und diese muss auf die Logik des Begriffs warten.
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