In meinem Buch versuchte ich, die spezifisch frühmodernen Eigen-schaften der absolutistischen Territorialgewalt mit der Beobachtung ihrer Begriffsbestimmungen, des Verhältnisses der oberen and der niederen Hoheitsrechten, des Territoriums sowie der Untertänigkeit, der Rechtstitel, der Polizei and der Heeresverfassung zu untersuchen. In diesem Zu-sammenhang konnte ich die dualistischen Verhältnisse zwischen dem Landesherrn and den Landstanden oder den anderen reichsunmittelbaren Herren aufhellen. Der Territorialstaat in der Frühen Neuzeit ist der Πolizeistaat and Militärstaat" unter der Obrigkeit des die Förderung des, , Gemeinwohls" erstrebenden Landesherrn, aber er stand enter der Vor-aussetzung jener dualistischen Verhältnisse and der verschiedenen Unter-tanen. Der klassisch moderne Staat entstand im 19. Jahrhundert, als die Ausbildung der Souveränität, der den Staat bestimmenden Gesellschaft, der rationellen Bürokratie, der allgemeinen Wehrpflicht and des reprä-sentativen Parlamentarismus an die Stelle jener spezifisch frühmodernen Eigenschaften der absolutistischen Territorialgewalt traten.
Es war mir sehr dankbar and ehrenvoll, daß über das solchen Inhalt besitzende Buch ich viele wohlwollende Buchbesprechungen bekommen konnte and Symposien veranstaltet wurden. Ich möchte hier auf die dabei erhaltenen Kritiken in den folgenden Standpunkten antworten.
1) Periodisierung fiber die Frühe Neuzeit
2) Das Verhältnis zwischen dem Absolutismus and der Territorial-gewalt überhaupt
3) Der Kontrast zwischen der ersten and der zweiten Hälfte meines Buches: die begriffsgeschichtliche Forschung
4 "Territorium clausum" et "Territorium non clausum"
5) Die zweischichtige Zusammensetzung der absolutistischen Terri-torialgewalt aus zwei Teilen: den herrschaftsbegründenden unteren Hoheitsrechten, Rechtstiteln, and den dadurch begründeten exklusiven oberen Hoheitsrechten, Kern solcher Territorialgewalt
6) Das Verhältnis zwischen der Polizei des 16. Jahrhunderts und der nach 17. Jahrhundert
7) Der Binomialantagonismus des Landesfürsten and der Land-ständen
8) Das Verhältnis zur Reichsverfassung
9) Die Wirksamkeit der vergleichenden Forschung
Indem ich die im Buch zitierten Quellen noch einmal prüfte and die neuen analysierte, konnte ich die Gerechtigkeit meiner Theorie im Grunde beweisen.
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