耳鼻と臨床
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23 巻, 3Supplement2 号
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  • 貴島 徳昭
    1977 年 23 巻 3Supplement2 号 p. 459-488
    発行日: 1977/06/20
    公開日: 2013/05/10
    ジャーナル フリー
    Im Zeitraum vom März 1956 bis zum März 1976 wurden 53 Fälle (34 männliche und 19 weibliche) der Zungenkarzinome behandelt. Die Behandlungsmethode kann in 3 Gruppen eingeteilt werden:
    1. Behandlung durch bloße Bestrahlung (12 Fälle),
    2. Behandlung durch Operation und Nachbestrahlung (17 Fälle) und
    3. Behandlung durch Vorbestrahlung und Operation (24 Fälle).
    Das Wort “Operation” bedeutet in dieser Arbeit die Hemiglossektomie, kombiniert mit der prophylaktischen oder therapeutischen radikalen Neck-Dissektion der kranken Seite.
    Durch klinische und patho-histologische Studien dieser Fälle ergaben sich folgende Tatsachen:
    1. In der 3. Gruppe beträgt die 5-Jahres-Überlebungsrate 88.9% und die von 3 bis 5 Jahren 71.4%. Der Unterschied der Behandlungsergebnisse zwischen der vorund nachbestrahlten Gruppe ist statistisch bedeutsam.
    2. Die Prognose der Fälle mit fühlbaren Halslymphknotenmetastasen war schlechter als die, in denen kein Halslymphknoten fühlbar war. Außerdem war die Prognose der therapeutischen Neck-Dissektion für die Fälle mit verspäteten Halslymphknotenmetastasen ebenfalls schlecht.
    3. Die latente Lymphknotenmetastase betrug in allen Fällen 16.2% (T1: 9.1% und T2: 26.7%).
    4. In der oberen Gruppe der Lymphknoten (urn die Teilungsstelle der V. jugularis interna) gab es zahlreiche latente Lymphknotenmetastasen.
    5. Im vorbestrahlten Gewebe fallen die Karzinomzellen in Aufquellung der Kerne, Verschwinden oder Pyknose und Vakuolenbildung derselben.
    6. In den Fällen, in denen die Vorbestrahlung gut gewirkt hat, sah der Verfasser in dem Stroma des Zungengewebes eine reichliche Infiltration der Plasmazellen, Lymphozyten und Neutrozyten. Die Prognose war besser, wenn die Lymphozyten- und Neutrozyteninfiltration im Stroma auffallend war.
    7. In 2 vorbestrahlten Fällen, deren Prognose schlecht war, sah der Verfasser Eindringen der Tumorzellen in Blutgefäße.
    8. Bei den nachbestrahlten Fällen wurde die Infiltration der Tumorzellen sogar bis zum Schnittrand der Zunge beobachtet. Die meisten Fälle in dieser Gruppe sind an lokalen Rückfällen gestorben. Dagegen war die fibröse Veränderung der interstitiellen Gewebe in der vorbestrahlten Gruppe deutlich.
    Aus obengenannten klinischen und patho-histologischen Tatsachen kann der Verfasser die folgenden Schlüsse ziehen:
    I. Die Zungenkarzinome in beginnenden Stadien können durch-bloße Bestrahlung erfolgreich behandelt werden.
    II. In fortgeschritteneren Fällen empfiehlt es sich, nach der Vorbestrahlung die Tumoren einschlieBlich der Halslymphknoten en bloc wegzunehmen, wenn man eine bessere Prognose erwarten will.
    III. Die prophylaktische radikale Neck-Dissektion soll positiv durchgefUhrt werden. IV. Die zahlreiche Infiltration der Plasmazellen, Lymphozyten und Neutrozyten ist für die Beurteilung des Vorbestrahlungserfolges und der Prognose nützlich.
    V. Bei der Vorbestrahlung soll irgendein Zytostatikum zugleich verabreicht werden.
    VI. Die Reaktion des interstitiellen Bindegewelbes auf die Vorbestrahlung läßt das lokale Rezidiv fallen und drückt das Wachstum des Karzinomes nieder.
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