人文地理
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19 巻, 2 号
選択された号の論文の7件中1~7を表示しています
  • 紀州における
    近藤 忠
    1967 年 19 巻 2 号 p. 117-132
    発行日: 1967/04/28
    公開日: 2009/04/28
    ジャーナル フリー
    Kishu” is a district situated on the Pacific coast of the central part of Japan. Taking up this district as an example, I made a study of the administrative village in the Edo Era (1603-1867). The administrative village in those days was a section which was locally composed of several natural villages, and it was jointly placed under the tax obligation. Some of the administrative villages were composed of one natural village, and others several natural villages. The former was found mostly in a plain area, and the latter in a mountainous area. An administrative village in a mountainous area included an increasing number of natural villages in the deeper area. The daily life of the villagers in the administrative village of the time was carried on under the system of self-government with a village master called Shoya as their leader, but with the exception of the tax obligation. Therefore one administrative village in a mountainous area included some communities in it, and each community was, moreover, divided into smaller communities. This kind of community was called Kona. Kona was, from the geographical point of view, a group of some natural villages or a natural village itself. Of all Konas a remotely situated Kona was called Edago, a branch village. Edago belonged to an administrative village, but the people living there carried on their daily life a little away from the other Konas.
    When the Meiji Era (1868-1912) began after the Edo Era, some of these administrative villages were as a group united, and a new administrative village was organized. And the new village was endowed with a modern administrative feature which was different from that of the Edo Era. The villagers, however, did not try to break the community organization right away to which they were accustomed in the Edo Era.
  • 土地利用・耕地形態・村落構造とその変容に関する事例研究
    浮田 典良
    1967 年 19 巻 2 号 p. 133-166
    発行日: 1967/04/28
    公開日: 2009/04/28
    ジャーナル フリー
    In der westfälischen Bucht lassen sich drei Arten von ländlichen Siedlungen finden: das Haufendorf in der südlichen Börde, der Einzelhof im Kernmünsterland und der sogenannte Drubbel mit Langstreifenflur (Esch) im Ost-und Westmünsterland.
    Die vorliegende Arbeit hat sich zur Aufgabe gemacht, den Landchafts-und Strukturwandel einer Gemarkung mit Drubbel und Langstreifenflur so genau wie möglich zurückzufolgen, um zu einer historisch-geographisch unterbauten Erkenntnis der gegenwärtigen Siedlungs-und Wirtschaftslandschaft zu gelangen. Dafür hat der Verfasser als ein Beispiel die Gemeinde Gimbte gewählt, die etwa 10km nördlich von der Stadtmitte von Münster liegt, obwohl sie einige Sonderzüge aufweist.
    Die Urkatasterkarte von 1828/29 (Abb. 5) zeigt drei Esche mit Langstreifen, Ueberesch, Niederesch sowie Langenwohnter Esch, und eine “Esch”-artige streifige Flur, die damals “Lacke”, heute “Laake” genannt wird. Niederesch im Norden und Ueberesch im Süden liegen dicht am Drubbel, während der Langenwohnter Esch etwas entfernt von der Siedlung nach Süden liegt. Im Norden, Westen und Süden verbreiteten sich die weiträumige Heiden, die als Gemeinheiten genutzt wurden. Damals waren in der Gemarkung etwa 50 Höfe vorhanden, die in folgender Weise klassifiziert werden können: 2 Schulzenhöfe, 13 Voll-und Halberben, unter denen 2 Höfe als Paarhöfe mit geschlossenem Besitz entfernt vom Drubbel liegen, 9 Kötter und mehrere Neusiedler. Im Familienverzeichnis von 1750 und im Rezeß der Gemeinheitsteilung von 1831 waren Voll- und Halberben als “colonus”, Kötter und Neusiedler als Tagelöhner oder verschiedene Handwerker bezeichnet.
    1831 wurde die Teilung der Gemeinheiten durchgeführt. Die bis dahin vorhandenen Heideflächen in Privatbesitz überführt, zunächst größtenteils aufgeforstet, wie es auf dem Meßtischblatt von 1895 (Abb. 9) deutlich erkennbar ist, und dann mehr und mehr in landwirtschaftliche Nutzflächen (hauptsächlich Grünland) umgewandelt. Während von der gesamten Bodenflächen von 1832 38.4% auf Ackerland, 4.8% auf Grünland, 9.6% auf Wald und 41.0% auf Heiden entfielen, nehmen 1963 Ackerland 49.4%, Grünland 27.50, Wald 7.4% und Heiden nur 1.5% ein.
    Die Fluren mit schmalen, streifigen Parzellen auf den Eschen sind 1888 durch die Zusammenlegung aufgelöst und in größere, rechteckige Parzellen aufgeteilt. Die Abbildung 7 stellt das Flubild vor der Zusammenlegung dar. Die 11 Altbauern (ehemalige Voll- und Halberben) des Drubbels waren meistens an allen Eschen beteiligt. Die zwei Schulzenhöfe waren sehr wenig an den Eschen beteiligt. Das würde erweisen, daß sie erst in jüngerer Zeit angesetzt worden sind. Die Beteiligung der ehemaligen Kötter war noch unbedeutender. Der Langenwohnter Esch ist sicherlich etwas jünger als Ueber- und Niederesch. Denn durch die Ausmessung der durch die Plaggendüngung erfolgten Erhöhung des Bodens, die der Verfasser mit Hilfe von Herrn Dr. Kleinn aus Münster im April 1965 durchführen konnte, hat es sich ergeben, daß die Plaggenböden auf dem Langenwohnter Esch weniger mächtig als auf den anderen Eschen sind (Abb. 8.)
    Von großer sozialgeographischer Bedeutung ist der Wandel der Besitzverhältnisse (Tab. 11). 1828 betrug die Besitzgröße der Schulzen und der Altbauern (Voll- und Halberben) zwischen 10 und 30 ha, einen Hof mit nur 1.9 ha ausgenommen, dagegen besaßen Kötter und Neusiedller sehr wenig Land (höchstens 3.2 ha). Bei der Teilung der Gemeinheiten bekamen die Schulzenhöfe Land im Wert von ca. 900 Reichstaler (flächenmäßig 18∼20 ha), jeder Altbauer und der Pastor Land im Wert von ca.
  • 1967 年 19 巻 2 号 p. 167-198
    発行日: 1967/04/28
    公開日: 2009/04/28
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  • 奥富 一成
    1967 年 19 巻 2 号 p. 199-214
    発行日: 1967/04/28
    公開日: 2009/04/28
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  • 守田 優
    1967 年 19 巻 2 号 p. 215
    発行日: 1967/04/28
    公開日: 2009/04/28
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  • 杉本 尚次
    1967 年 19 巻 2 号 p. 216
    発行日: 1967/04/28
    公開日: 2009/04/28
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  • 1967 年 19 巻 2 号 p. 216a-233
    発行日: 1967/04/28
    公開日: 2009/04/28
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