Betrachtet man die Untersuchungsergebnisse über den Einfluss der Röntgenstrahlen auf den Trächtigkeitsverlauf, die Fruchtentwickelung und die Gewebe bei Mäusen, Kaninchen, weissen Ratten, Meersch-weinchen etc. zusammenfassend, so ergab sich folgendes:
1) Es wirken die Röntgenstrahlen in 1/3-2 H. E. D. zwar immer auf die Feten nur direct schädigend, aber in über 1/3 H. E. D., resp. über 2/3 H. E. D. in der ersten resp. zweiten Hälfte der Trächtigkeit je nach den Strahlenmengen und Embryonalstadien, in denen die Bestrahlung erfolgte, auf den Trächtigkeitsverlauf, die Fruchtentwickelung und die Gewebe in verschiedener Weise störend.
2) Ueber die Schwangerschaftsdauer.a. In ersten, reap. zweiten Hälfte der Trächtigkeit unterbricht die Bestrahlung mit 2/3-1 H. E. D., resp. über 1 ½; H. E. D. immer die Gravidität.
b. Die Trächtigkeitsunterbrechung durch Bestrahlung setzt einzig und allein mit dem dadurch verursachten Fruchttod ein.
c. Der durch Röntgenstrahlen herbeigefuhrte intrauterine Fruchttod beruht hauptsächlich auf der direkten Störung der Embryonalgewebe, besonders der Grosshirngewebe.
d Die durch Röntgenstrahlen im Uterus gestorbenen Feten fallen wie die nicht bestrahlten immer der Erweichung oder der Mumifikation anheim und werden schliesslich resorbiert oder nach aussen ausgestossen.
3) Ueber die Entwickelungsstörung der Frucht.a. Die im ersten Hälfte des Embryonalstadiums bestrahlten im Endstadium des Fetallebens befindlichen Feten und Säuglinge liessen keine auffallende Entwickelungsstörung erkennen.
b. Die Bestrahlung mit 2/3-1 H. E. D. in der ersten Hälfte des zweiten Embryonalstadiums hat die Hypoplasie von Körperlänge, Körpergewicht und bestimmten Organen zur Folge, lässt ferner bei Mäuse, weissen Ratten und Kaninchen das Grosshirn und nur bei den Letzteren andere Organe wie Lunge, Extremitäten, Angäpfel, Herz, Leber und Niere ausgesprochen unvollkommen entwickeln. Ferner kommen durch Bestrahlung mit 1 H. E. D. bei Kaninchen deutliche Mikrocephalie und Extremitätenmissbildungen zustande.
c. Die sich bei der Bestrahlung in der zweiten Hälfte des zweiten Embryonalstadiums zeigende Entwickelungsstörung besteht in der Hypoplasie des Grosshirn und der Thymus.
4) Die durch Röntgenstrahlen bedingten Degenerationen der Fruchtgewebe sind bei Nebenniere, Schilddrüse, Nebenschilddrüse, Epiphyse, Keimdrüse, Knorpel und Kncchen etc in allen Embryonalstadien der Tieren nicht auffallend. Aber die anderen Organe erfahren pararell der Empfänglichkeit für die Röntgenstrahlen und der Strahlmenge (über 1/3 H. E. D.) verschieden starke primäre und sekundäre Degenerationen.
5) Ueber die Empfänglichkeit der Fruchtgewebe für die Röntgenstrahlen.a. Die Fruchtgewebe sind nach ihren Arten und den Embryonolstadien gegen die Röntgenstrahlen verschieden stark empfindlich, aber der Empfindlichkeitsunterschied zwischen den Gewebe in den einzelnen Embryonalstadien ist bei allen Tieren beinahe gleich.
b. Die Kurve, welche die Stärke der Empfänglichkeit der Gewebe in allen Embryonalstadien für die Röntgenstrahlen darstellt, hält immer mit der Wucherungskurve der betreffenden Gewebe das Gleichgewicht.
c. Die Empfänglichkeiten der Gewebe in allen Embryonalstadren für die Röutgenstrahlen sind nach ihrer Stärke angeordnet wie folgt:
Erstes Embryonalstadium:
Zentralnervengewebe. Mesoderm=Retina. Spinalganglion=Anlage der Augenlinse=Cutisplatte. Hypophyse=Vorderdarmepithel=Umierengangepithel=Lungenepithel=Leber. etc.
Zweites Embryonalstadium:
Zentralnervengewebe=Retina=Mesoderm. Spinalganglion=Hypophyse.
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