1. Fragestellung
Im allgemeinen erkennt man den Unterschied zwischen Gewohnheit und Übung an. Im bezug auf diesem Gebiet betonte man hauptsächlich die Rechtsstellung der Gewohnheit und des Gewohheitsrechtes. Die Übung hat aber die große Bedeutung in der Arbeitsverhaltnisse, weil unsere Gewerkschaftsbewegung auf der Basis des Betriebes entwickelt.
2. Die Natur der Übung in der Arbeitsverhältnisse
Zuerst muß man in Japan die folgenden Bedingugen an der Übung unterscheiden:
1) die günstige und die ungünstige Bedingungen
2) den Inhalt der Übung in dem individuellen und kollektiven Arbeitsverhaltniss
3) die Übung in der Streikzeit und der normalen Zeit
Die ungünstige Übung für die Arbeitnehmer ist der Übung nichtwert.
3. Die rechtliche Stellung des Präzedenzfalls
In der Arbeitsnerhältnisse hat der einmalige Präzedenzfall auch die Gebundenheit für die Vertragsparteien und die Tarifparteien.
4. Inkrafttren der Übung
Die Übung des kollektiven Arbeitsverhältnisses hat die Gebundheit für die einzelnen Arbeitnehmer, wenn der einzelne Arbeitnehmer in das Arbeitsverhältnis eintritt und nach dieser kollektiven Übung handelt.
5. Über die Auflösung der Übung in der Arbeitsverhältnisse
Von der Hand des Arbeitgebers ist die Auflösung der Übung nicht erlaubt, wenn die Übung schon in das Arbeitsverhaltnis ein Teil des Arbeitsverträges oder des kollektiven Arbeitsverhältnisses ist.
Dagegen dürfen Arbeitnehmer immer die Übung auflösen, weil solche Übung für sie ungünstig ist.
6. Die Maßnahme gegen die Auflösung der Übung
Die Meßnahme des Arbeitgebers gegen die Auflösung der Übung von der Arbeitnehmerseite ist daher nicht erlaubt und die Maßnahme des Arbeitnehmers gegen die Auflösung der Übung von der Arbeitgeberseite ist erlaubt.
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