Die Wertungsvorschriften(WV) im 1993 Jahren stellen ihren Zweck und Ziel in den Artikel 1 dar. "WV haben die Aufgaben,eine einheitliche und objektive Bewertung der Übungen des Männerturnens auf internationaler Ebene zu gewährleisten,und den Turnern sowie ihren Trainern ein richtungweisendes Arbeitsmaterial für den Übungsaufbau und für die Wettekampfvorbereitung und-durchfflhrung zu geben. "In praktischen Kampfrichtertatigkeiten viele verschiedene Faktoren ohne Formuherung in den Wertungsvorschriften wirken an der Bewertung der Leistungen in der verschiedenen Art. Daraus gibt es das Problem über die Objektivität der Bewertung.
Die objektive Bewertung der technischen Ausführung-und Hallungsfehler ist nicht als quantitative Messung angesehen. Die Beurteilung über die geometrisch gestalteten statistischen Elemente (z.B.kreuzhang,Stützwaage,und Kruezhandstand) beruht auf etwas anderem außer dem physikalishen mathemalischen Maßstab.
Der Zweck dieser Betrachtung besteht darin, daß die Bewertung der technischen Ausführungs-und Haltungsfehler über den Kreuzhang an den Ringen vom phänomenologish-morphologishen Standpunkt aus betrachtet werden kann. Dabei begründet rhetorische Auffassung im Sinne von Amagasaki typologishe Auffassung von dieser Bewegung. Diese Auffassung spielt wichtige Rolle and er Bewertung der geometrisch gestalteten statischen Elemente.
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