Verf. versucht die Frage des Verbrechens vom erbbiologischen Gesichts-Punkt aus zu beleuchten und hat bei seinen Untersuchungen an 188 Verbrechern samt ihren 750 Geschwistern folgende Schlüsse gezogen:
1) Die Häufigkeit des Auftretens (Frequenz-Ziffer) der Merkmkmalsträger, d. h. Verbrecher, nach der Weinberg'schen Geschwistermethode, verhält sich beim Gesamtmaterial wie 22: 795, d. h. 1: 36.
2) Bei Fälen mit einmaligem Blutsdelikt, bei solchen mit 5 und mehr Diebstählen und bei den übrigen mehrmaligen Eigentumsdelikten 1st die Frepuenz-Ziffer gleich Null.
3) Da nach dem Rüdin'schen Schema keine entsprechenden Merkmale vorhanden sind, vermutet Verf., dass die Erblichkeit des Verbrechens phaenotypisch verneint werden muss.
4) Trotzdem kann man durch diese Erbforschung allein die Erblichkeit des Verbrechens genotypisch noch nicht ganz verneinen, da das Rüdin 'sche Schema 2 Formen der phänotypisch unerkennbaren genotypischea Rezessivität angibt.
5) Bei dieser Untersuchung wurcle die Bauer-Aschner'sche Kompensationsmethode nicht angewandt, sonst wäre wahrscheinlich die Höhe der Frequenz-Ziffer des Verbrechens noch mehr herabgesetzt worden.
6) Beiläufig sei gesagt, dass in dieser Untersuchung die Sexualproportion der 938 Geschwister (einschl. d. probanden) in 188 Sippen.. 100: 159 beträgt. Zufolge theoretischer Annahme (xx. xy=xx+xy+xy). ist die Ziffer für das männliche Geschlecht zu hoch. Diese Frage noch genauer aufzukläen, müsste für die allgeimene Vererbungslehre und die kriminologische Antropologie von grossem Interesse sein.
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