The Comparative Urban History Review
Online ISSN : 2424-0885
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Kardinal Nikolaus von Kues und die Reichs-Wanhlstadt Frankfurt am Main : Die Pfarrteilung und Judendiskriminierung auf seiner deutschen Legationsreise
Kin-ichi OGURA
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2001 Volume 20 Issue 1 Pages 13-20

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Abstract
Auf seiner deutschen Legationsreise 1451/52 entschied Kardinal Nikolaus von Kues die von Rat und Burgern von Frankfurt zu ihrer besseren Seelsorge lange angestrebte Pfarreiteilung, indem er die Kapellen der heiligen Drei Konige in Sachsenhausen und St. Peter in der Neustadt zu Filialkirchen vom St. Bartholomausstift (Dom) erhob und ihnen das Sakramentrecht ausser der Taufe verlieh (19. Marz 1452).Der Dom war nach der Goldenen Bulle Karls IV. (1356) die Konigswahlstatte und beanspruchte das Pfarmonopol. Wie auf vorhergehenden Provinzialsynoden, ordnete er auch in Mainz das Judendekret an. Alle Manner sollten, wie in Rom auf der Brust einen safrangelben Stoffring im Durchmesser einer Fingerlange tragen, die Frauen zwei blaue Streifen in ihrem Schleier. Ausserdem haben sie sich des Wuchers zu enthalten. Nach seiner Ruckkehr nach Brixen Sandte er dem Frankfurter Stadtrat eine Erklarung des Dekrets (2. Mai 1452), in der die Bestimmung gegen den Wucher fehlte, weil sie der hochentwickelten Markt-und Kreditwirtschaft nicht mehr passte und die Reaktionen stark zunahmen. Die Pfarreiteilung war der Erfolg der realen Kirchenpolitik, aber die Judenordnung kam aus dem theoretischen Anliegen und die Kleiderkennzeichnung wurde erst nach der Ghettoeinrichtung 1462 in Frankfurt eingefuhrt. Die Judendiskriminierung hamonisierte gar nicht mit dem Toleranzgedanken seiner Schrift DE PACE FIDEI (1453). Wie man diese Diskrepanz interpretieren soll, uberlasse ich der Diskussion.
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© 2001 The Tokyo Study Group in Comparative Urban History
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