Legal History Review
Online ISSN : 1883-5562
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Das Fürstengericht im deutschen Hoch- und Spätmittelalter
Masaki TAGUCHI
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2009 Volume 58 Pages 111-140,en9

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Abstract

Als Privileg des Reichsfürstenstandes im Hoch- und Spätmittelalter ist das Vorrecht zu nennen, dass ein Fürst vor dem Gericht im Herrscherhof nur von den Fürsten als seinen Standesgenossen geurteilt werden sollte. Dieses sogenannte Fürstengericht untersucht der vorleigende Aufsatz anhand der Urkunden gründlich und er bemüht sich damit die Bedeutung des Fürstenstandes in der Entwicklung der deutschen Reichsverfassung zu klären. Die Teilnahmen und Urteilsfindungen der Fürsten häuften sich als Gerichtspraxis in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts, vor allem von den 1210er bis zu den 1230er Jahren. Nachdem diese Praxis einmal unterbrochen wurde, erschien sie in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts unter Karl IV. wieder, und zwar in der reduzierten Form mit dem kurfürstlichen Kern. Aber dieser zweite Aufschwung neigte am Ende des 14. Jahrhunderts zu lähmen. Im 15. Jahrhundert begannen dann die anderen Fürsten als Kurfürsten die Zusammensetzung und das Verfahren des Fürstengerichts juristisch zu erörtern und das führte zu der Etablierung des Fürstengerichts im strengeren Sinne. Aus dem hier geklärten Verlauf ist zu zeigen, dass der Reichsfürstenstand nach seiner Abschliessung erst sehr spät zur Reife kam und dass die deutsche Reichsverfassung sich vom Hoch- zum Spätmittelalter noch nach langem Hin und Her entwickelte.

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