Legal History Review
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Das Motiv nach der richterlichen Tatsachenermittlung durch Mündlichkeit. Ein Beispiel bei der Taisho-Novelle (1926)
Koji MIZUNO
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2013 Volume 63 Pages 1-53

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Abstract

Hier behandele ich die Taisho-Novelle (1926) der japanischen Zivilprozeßordnung unter die folgende Arbeitshypothese : Der moderne Zivilprozeß, den man normalerweise als von Parteiherrschaft und Verhandlungsmaxime beherrscht hält, hat von Anfang an eine grundliche Richtung nach der richterlichen Tatsachenermittlung durch Mündlichkeit. Dafür habe ich drei Streitpunkte ausgewählt und erörtert, d.h. Fragerecht, Abschaffung des Versäumnisverfahrens und Verallgemeinerung des vorbereitenden Verfahrens.
Als Ziel der Taisho-Novelle haben die Forscher immer die Prozeßbeschleunigung betont. Dagegen habe ich klar gemacht, dass die meisten Teilnehmer am Gesetzgebungsausschuß zur richterlichen Tatsachenermittlung durch Mündlichkeit ziemlich geneigt waren. Diese Richtung war nicht immer vom Justizministerium erzwingt, eher von den Anwälten und den Parteien gewünscht. Jedoch ist ihre Inhalt auch bei den Ausschußteilnehmer unbestimmt geblieben. Die enge Wechselbeziehung zwischen der Mündlichkeit und der richterlichen Tatsachenermittlung wurde nicht so tief verstanden. Als Hintergrund dieser Richtung kann man wahrscheinlich den Konsens über die niedrige Kapazität der damaligen Anwälte hinweisen. Man hat den Einfluss von der österreichischen "sozialen" Civilprozessordnung (1895) aufmerksam gemacht, aber neuerdings haben einige deutsche Forscher diese Richtung schon in den deutschen Gesetzgebung (Entwürfen) des 19. Jahrhunderts erkannt. Meiner Meinung nach könnte (und sollte) sich diese Richtung bis auf den römisch-kanonischen Prozess im gelehrten Recht zurückführen lassen. Sie ist nicht nur eine der wichtigen Charaktere von der Taisho-Novelle, sondern auch eine "Tradition" des europäischen Zivilprozesses.

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