2010 Volume 46 Issue 2 Pages 43-70
In den letzten Jahren nahm das Trickbetrugsdelikt dieser Form zu, das per Handy oder Internet begangen wird, und diese Kriminalitat ist jetzt zu einem ernsthaften gesellschaftlichen Problem geworden. In meinem Aufsatz habe ich den gegenwartigen Zustand dieser Kriminalitat erlautert und mich mit der Frage auseinander gesetzt, welche rechtliche Massnahmen hierfur gelten sollen. Dabei babe ich folgende vier Fragen behandelt. Erstens: Soll fur Trickbetrug in dieser Form als Sachbetrug der § 246 Abs.1 angewendet werden oder als Betrug des Vermogensvorteils der § 246 Abs.2? Zweitens: Soll der Betrug mit dem Trick von Vortauschung einer Ruckerstattung als Computerbetrug oder als einfacher Betrug gelten? Drittens: Was hat ein Angeklagter rechtlich zu verantworten, der einem Trickbetruger dieser Art ein Bankkonto gegen Geld rechtswidrig uberliess und spater die Betrugssumme durch Einzahlung an einem Bankschalter abhob. Viertens: Was hat ein Angeklagter rechtlich zu verantworten, der einem Trickbetruger dieser Art ein Bankkonto gegen Geld rechtswidrig uberliess und spater per Internetbanking die Betrugssumme auf ein anderes Konto uberwies. In meinem Aufsatz babe ich diese vier Fragen ausfuhrlich erortert and dazu eingehend Stellung genommen.