The Japanese Journal of Criminal Psychology
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Entwicklungspsychologische Studien ueber Reifung und Kriminalitaet.(1)
Kohei Ishida
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1967 Volume 5 Issue 1 Pages 1-7

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Abstract

Seit dem Nachkriegsende lassen die durch Einzeluntersuchungen vermittelten Befunde, insbesondere die exakte Untersuchungen Hans Thomaes, erkennen, dass sich die Jugendlichen von heute auf dem Gebiet ihrer koerperlichen Entwicklung beschleunigen, dagegen in ihrer geistrigen Reife relativ nachhinken.

In der vorliegenden Abhandlung wollen wir uns darueber auseinandersetzen, wie Verhaeltnisse von Reifung und Kriminalitaet methodologisch befasst werden sollen. Der einheitliche psychologische Entwicklungsprozess erscheint in zwei Formen; Reifung und Lernen. Freilich sind sie eng und innig miteinander verschmolzen, aber sie voneinander abzugrenzen ist theoretisch wichtig und praktisch-paedagogisch bedeutsam. Unter Reifung wollen wir einen Entwicklungsvorgang verstehen, dessen Determinanten hauptsaechlich und ueberwiegend der Dynamik der angelegten inneren Systembedingungen entstammen.

Wenn wir die geistrige Reifung von dem psychologischen Standpunkt aus untersuchen wollen, so muessen wir die Reifungsabnormitaet von unseren Untersuchungsgegenstaenden ausschliessen; eine in Anlagen schlechten Erbfaktoren entstammte Reifungsstoerung, eine pathogenetische Faktoren belastete Anlage, lokalisierte Symptome des Gehirns und verletzte organische Stoerung des Gehirns.

Und was ist Kriminalitaet? Unter Kriminalitaet wollen wir nach Ansicht J. Abes einen Prozess des Verhaltens verstehen, das eine bestimmte Persoenlichkeit einen schlechten Einfluss, der als das sich gegen den gesetzlichen Massstab empoerende Verhalten durch die zusammenfassendste oeffentliche Kontrollkraft gesellschaftlicher Einheiten bestaetigt wird, auf eine andere Persoenlichkeit oder eine Gemeinschaft ausuebt. Wir koennen aber nicht gerade aller Taeter erwaehnen, weil der Hauptzweck unserer Untersuchung darin liegt, die Zusammenhaenge von Reifung und Kriminalitaet zu erklaeren. So muessen wir unsere Gegenstaende auf die jenige beschraenken, die im engen Zusammenhang mit dem Reifungsprozess das Gesetz uebertreten: der Entwicklungstaeter. Er ist nach unserer Meinung der Taeter, dessen subjektive Funktionen seiner Persoenlichkeit in der deliktbildenden Situation nach objektive Funktionen der Wertmassstaebe des Sozialsystems in der positiven Richtung wirksam, oder in der weder positiven noch negativen Richtung funktioniert, und in dessen grundlegenden Ego die Tatbereitschaft noch nicht fixiert ist.

Wir wollen in unseren naechsten Untersuchungen mit der oben erwaehnten Methode Verhaeltnisse von Reifung und Kriminalitaet ermitteln, indem wir den folgenden Grundsatz im Kopf behalten: Aeussere Ursachen wirken ueber die inneren Bedingungen.

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© 1967 Japanese Association of Criminal Psychology
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