The Japanese Journal of Urology
Online ISSN : 1884-7110
Print ISSN : 0021-5287
Über einen Fall von der durch Nierenbeckenpapillom verursachter Haematonephrose
M. KitagawaS. Ozaki
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1933 Volume 22 Issue 1 Pages 30-43,3

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Abstract

Der Kranke, ein 62-jähriger Mann, kam zu unserer Klinik. Er leidet seit zwei Jahren an intermittierender Hämaturie. Die Hämaturie hat ohne veranlassendes Moment angefangen. Während der letzten zwei Monate bemerkte er einen Tumor in der linken Seite des Leibes. Der Tumor ist allmählich gross geworden. Sein Allgemeinbefinden ist wohl. Er klagt nicht über Blasenbeschwerden.
Harn ist blutig getübt. Reaktion sauer, Eiweiss (+), Erythrozyten (+), Monozyten (+), Polynuklcäre Leukozyten (++), Epithelzellen (+), Geschwulstzellen (-), Colibazillen (++), Cylinder (-).
Zystoskopie zeigte die Blasenschleimhaut intakt und den Harn, sowie den Farbstoff aus der linken Uretermündung nicht ausgetreten. Im retrograden Pyelogramm knickt der obere Teil des linken Ureters medialwärts ab. Ein Schatten des Nierenbeckens kann nicht nachgewiesen werden. Wir brachten die Probe-Laparatomie in Anwendung und punktierten den Tumor. Die Farbe der Punktata ist bräunlich-rot, und die punktierte Menge beträgt über 800ccm. Nun führten wir 380ccm, von 20% igem Jodnatrium in den Tumor ein und danach wurde eine Röntgenaufnahme genommen. Der Schatten des Tumors ist nierenförmig und übermässig gross. Der obere Rand des Schattens reicht bis zur Höhe des oberen Teiles des elften Brustwirbels und der untere Rand reicht bis zum unteren Teil des fünften Lendenwirbels. Das Nierenbecken ist auch stark erweitert, aber der Schatten der unteren Hälfe tritt nicht auf. Bei dem Fall konnte durch das Röntgenphotogramm sicher diagnostiziert werden, dass die Hämaturie durch Nierenbeckenneubildung unfehlbar verursacht worden ist. Die Grösse der exstirpierten Niere beträgt 18:7.1:4.2. Das Gewicht beläuft sich auf 259 Gr. Nierenparenchym ist zystisch degeneriert. Vom Nierenbecken bis zum obersten Teil des Ureters befindet sich ein papilläres Gewachs. Durch mikroskopische Untersuehung wird dieses Gewächs ohne Zweifel als ein gutartiges Papillom bewiesen.

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