Abstract
Der Postmodernismus im Recht verbindet sich-zumindest in der deutschen Rechtstheorie-mit dem Versuch, die modernen, aber bereits vergangenen Phasen der Formalisierung und der Materialisierung des Rechts durch seine Prozeduralisierung ersetzt zu begreifen. Somit wird vom Recht mehr Flexibilität erwartet. Wenn dem so ist, wird man versucht, in der japanischen, heute noch lebenden Rechtstradition mitihrer Vorliebe des immer wieder bestätigten Einvernehmens einen Vorläufer des Postmodernismus zu sehen. Allerdings darf man beim Vergleich nicht davon absehen, daß die Postmoderne in der westlichen Rechtskultur völlig andere Züge zeigt als in der fernöstlichen Kultur, wo sich die Moderne im Recht, insbesondere die Phase der Formalisierung des Rechts, nur schwach durchsetzen konnte.