Japanese Sociological Review
Online ISSN : 1884-2755
Print ISSN : 0021-5414
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Der Ausgangspunkt der Gesellschaftlehre von Marx
Masumi Takeuchi
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1980 Volume 31 Issue 2 Pages 2-15

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Abstract
Junger Marx tat den ersten Schritt zu seiner gesellschaftslehre durch die kritische Untersuchung der Hegelschen Rechtsphilosophie, und faßte diese Untersuchung in “Kritik der Hegelschen Staatsrecht” zusammen.
In seiner Rechtsphilosophie systematisierte Hegel die Struktur und Bewegung der modernen bürgerlichen Gesellschaft. Darum mußte Marx der Hegelschen Betrachtung seine eigene Analyse über die moderne burgerliche Gesellschaft entgegensetzen.
Marx stellt fest, daß Hegel das Wesen der modernen bürgerlichen Gesellschaft nicht woll begreift, obgleich er sich ihm nähert, und daß nach der Hegelschen Auffasung die “Vormoderne Zeit” und die “Über-moderne Zeit” verwickelt bleiben. Daher weist er hin, man muß vor allem deutlich das Wesen der moderne Zeit als die Trennung der bürgerlichen Gesellschaft vom politishen Staat begreifen Zwei danon abgeleitete Begriffe sind der “wirkliche Bürger” und “abstrakte Staatsbürger”. Die Trennung des Menschen in diesen beiden Begriff bildet die Bestandstruktur der modernen bürgerlichen Gesellschaft. Weil Hegelsche Trennungslehre zwischen Bürger und Staatsbürger zu diesen Punkt nicht erreicht, konstituiert Hegel leicht den Ubergang von der burgerlichen Gesellschaft zum Staat. Die Bestandstruktur der modernen burgerlichen Gesellschaft hat doch gleich zeitig den grund ihrer Aufhebung. Marx entdeckt diesen Grund in der modernen Zeit, besonders in der Abgeordenetenkammer, und sieht ein den Prozeß, der neue “Sozietät” durch die “allgemeine Teilnahme” verwirklicht. Damit begreift Marx den aus der Trennung der bürgerlichen Gesellschaft von dem politischen Staat entstehenden Wider spruch vom Standpunkt, der die “eigentumliche ogik des eigentumlichen Gegenstandes” faßt, und er konzipiert die Gesellschaftslehre, die die Einigung der bürgerlichen Gesellschaft und des politishen Staates erklart.
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