Abstract
Der Hörer spielt in der Sprechsituation eine wichtige Rolle, denn das parole-mäßige Verständnis des lebendigen Sprechens, wodurch erst die volle Verwirklichung des Sprechwertes stattfindet, hängt im Grunde von den Möglichkeiten des Verständnisses und der Gefühlseinführung des Hörers ab, und der Hörer kann also in diesem Sinne die positive Sprechfreiheit des Sprechenden tatsächlich beschränken und binden. Das Bekanntsein eines als Größe oder Wesen zu Betrachtenden, unter dessen Bedingungen der bestimmte Artikel gebraucht wird, ist dem Sprechenden selbstverständlicherweise schon vorausgesetzt-denn wie kann er andernfalls eigentlich dazu kommen, davon zu sprechen?-, deshalb wird das Kriterium der Bekanntschaft schließlich nur auf den Hörer angewandt. Zum richtigen Gebrauch des bestimmten Artikels muß der Sprechende in der jeweiligen Sprechsituation den Grad der Bekanntschaft des Hörers mit der betreffenden Größe im voraus berechnen und darf ihn nur dann ruhig gebrauchen, wenn er diesen als hock genug schätzt, daß der Hörer die Begrenzt- und Bestimmtheit der zu nennenden Größe verstehen kann.
Diese Grundauffassung wird hier vielfach erörtert und weiter entwickelt, zuletzt werden zwei Texte im Licht dieser Auffassung erläutert.