The Japanese Journal of Law and Political Science
Online ISSN : 2432-1559
Print ISSN : 0386-5266
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Uber condictio possessionis
Yoshimichi TUJI
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1983 Volume 19 Pages 41-52

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Abstract

Im modernen burgerlichen Recht der Besitz und die ungerechtfertigte Bereicherung eine gleiche Rolle spielt. Sie namlich sind eine Regel, die regelt das gerechte und ungerechte Verhaltnis. Das vergleicht mit dem richtigten und unrichtigten Verhaltnis, und im Recht die Gerechtigkeit das Eigentumrecht und der Vertrag ist, so im Recht der Besitz und die ungerechtefertige Bereicherung entgegen dem Eigentum und dem Vertrag setzt. Also, ist der Besitz bestimmt, dass der regelt den gerechten und ungerechten Verhalt in Sachenrecht, so die ungerechtige Bereicherung regelt den Verhalt im Obligatio. Der Besitz ist namlich die dingliche Ordnung die keine Eigentumordnung ferffend ist, und die ungerechtfertige Bereicherung ist die obligatiorische ist, und die ungerechtfertige Bereicherung ist die obligatiorische Ordung keine Vertragordnung. Also, bei modernen Pandektischensystem soll erst man beide jeder in das Sachenrecht oder Obligationrecht teilen. So man kann erst den Besitz vom Gegenstand der ungerechtfertigen Bereicherung ausschliessen. Das ferner ist in der Liquidation des Vertrag, namlich dem Anspruch auf die Wiederabtretung der fehlerhaften durchgefuhrten Leistung, und so weiter geteilt. Diese ist die Eingriffscondictio, jene ist die Leistungscondictio. Also, mag mandie Eingriffsondictio ist einer Unbesitz und eine Unleistungscondictio, bestimmt.

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