In diese Abhandlung will Ich den Sinn von "Fehler" in §1 des Gesetz der Staatsersatzhaftung mit Rucksicht auf den Fehler begang der Grundbuchbeamte erlautern. Bei der Eintragung, gibt es viele sehr geschickten Verfalschung mit der entwickelnden Kopie-Technik, und handert es sich damit Massnahme des Grundbuchbeamte. Denn uberprufe ich das, dass ist der Fehler mere Fahrlassigkeit.