1998 年 35 巻 1 号 p. 55-69
Der brandenburgische Landtag hat am 28. Marz 1996 den Gesetzesentwurf der Landesregierung uber die Einfuhrung des neuartigen Lehrfachs LER ("Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde")statt des Religionsunterrichts in die Schulen des Landes Brandenburg beschlossen. Nach dem Schulgesetz des Landes Brandenburg ist der Religionsunterricht ein kirchiliches Lehrfach. Das brandenburgische Modell eines bekenntnisfreien Lehrfaches LER vermittelt den Schulern nur Wissen uber die Religion. LER ist nun als fur alle Schuler verbindlich ins Brandenburger Unterrichtswesen eingefuhrt worden. Der vorliegende Beitrag greift dieses Thema auf und gehet der Frag enach, ob der sogenannten Bremer Klausel (Art.141 GG) auch in Brandenburg angewandt werden kann.