1 Einfuhrung 2 Die Bedeutung des Urteils des Obersten Gerichtshofs (Senat 3) vom 28. Februar 1995 nach meiner Auffassung. 3 Die Bedeutung, "Das Wahlrecht als das fur dem Volk eigentumliches Recht" 4 Die Moglichkeit, der ansassigen Auslandern das Staatswahlrecht durch Gesetzgebung zu verleihen. 5 Die Moglichkeit, der ansassigen Auslandern das Kommunalwahlrecht durch Gesetzgebung zu verleihen 6 Schlussbemerkung