法政論叢
Online ISSN : 2432-1559
Print ISSN : 0386-5266
ISSN-L : 0386-5266
憲法改革についての私見(シンポジウム1 憲法改正問題-この国をどうする-)
加藤 秀治郎
著者情報
ジャーナル フリー

2006 年 42 巻 2 号 p. 234-248

詳細
抄録

Bei der Interpretation des Artikels 9 ist der Unterschied zwishen der Notiz MacArthurs, dem Entwurf des GHQs und der endgultigen Fassung von grosser Bedeutung. An fangs wollte MacArthur dem Staat Japan auch einen Verteidigungskrieg verbieten, aber diese Absicht findet sich nicht mehr in dem Entwurf seiner Untergebenen. Zudem anderte der Unterhausausschuss Ashidas einen kleinen Teil des Textes ab. Die Absicht Ashidas ist unklar, doch reagierte die Far Eastern Commission der Alliierten auf die Anderung und forderte die Regierung Japans auf, in der Verfassung festzulegen, dass nur Zivilisten Ministerposten bekleiden durfen. Unserer Ansicht nach bedeutet dies, dass Japan Streitkrafte unterhalten darf. Im Regierungssystem Japans gibt es zudem ein weiteres Problem: Das Zweikammersystem kann sich als Stolperstein fur einen reibungslosen Regierungswechsel erweisen. Allgemein herrscht in Japan zwar die Auffassung, dass das Oberhaus nur uber geringe Befugnisse verfugt, tatsachlich aber ist diese Kammer hinsichtlich der Gesetzgebung recht stark, kann sie doch Entscheidungen des Unterhauses die Zustimmung verweigern. Nur mit einer Zweidrittelmehrheit kann dann das Unterhaus eine solche Ablehnung uberwinden, was in der Realitat jedoch nur selten moglich ist. Somit muss eine Regierung nicht nur im Unter-, sondern auch im Oberhaus uber eine absolute Mehrheit verfugen. Wurde eine Oppositionspartei wie die Demokratische Partei bei einer Unterhauswahl tatsachlich siegen, konnte sie somit wegen des Widerstands der sich dann in der Opposition befindlichen Parteien LDP und Komeito keine eigenstandige Politik betreiben. Aus diesem Grunde pladieren wir dafur, das heutige Zweikammersystem zu andern.

著者関連情報
© 2006 日本法政学会
前の記事 次の記事
feedback
Top