法政論叢
Online ISSN : 2432-1559
Print ISSN : 0386-5266
ISSN-L : 0386-5266
裁判外紛争解決(ADR)における手続上の瑕疵と合意の効力 : 民間紛争解決手続において手続上の瑕疵があった場合を中心として
秦 公正
著者情報
ジャーナル フリー

2006 年 43 巻 1 号 p. 36-71

詳細
抄録

In 2004 erlieB Japan das Gesetz zur Forderung der aussergerichtlichen Streitschlichtung. Sein Ziel ist die Forderung der Streitbeilegung durch die privat eingerichteten Gutestellen. Das neue Guteverfahren unterliegt dem genannten Gesetz und den einschlagigen Bestimmungen der einzelnen Gutestellen. Im Gegensatz zum gerichtlichen Vergleich hat eine Einigung aus diesem Verfahren nur privatrechtliche Wirkungen, so dass sie nicht vollstreckbar ist. Ein Verfahrensmangel ist auch bei einer Streitbeilegung durch die Gutestelle nicht ausgeschlossen. Dazu fehlt dem neuen Gesetz eine Bestimmung. Zu prufen ist, ob ein Verfahrensfehler die Streitbeilegung nichtig macht. Ist eine Einigung aus dem fehlerhaften Verfahren-wie ein Gerichtsurteil-anzufechten? Mit dieser Problematik befasst sich diese Abhandlung.

著者関連情報
© 2006 日本法政学会
前の記事 次の記事
feedback
Top