jibi to rinsho
Online ISSN : 2185-1034
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Über das Fabrikgeräusch und die Berufssehwerhörigkeit
Teil I: Geräuscllbestimmung
Shunsuke MiyagawaYoshiaki Esaki
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1961 Volume 7 Issue 2 Pages 77-94

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Abstract
Um das Gerausch in der Gummifabrik und die damit verbundene Berufsschwerhörigkeit zu untersuchen, wurde erst die eingehende Bestimmung des Fabrikgerausches von uns angestellt. Die erhaltenen Resultate sind wie folgt:
1. In den sämtlichen Werkstätten der Gummifabrlk wurde die Stärke des Geräusches bestimmt und das Geräusch zeigte im Anklebungswerk 80-85 Phon, im Vulkanisierungswerk etwa 90 Phon, im Verfeinerungswerk 95-100 Phon und im Schnurwerk 95-110 Phon.
2. Aus der Frequenzanalyse ergab sich, dass das Geräusch der Gummifabrik im Vergleich mit demselben der anderartigen Fabriken in unvergleichlich vielen Werkstätten aus Hochfrequenztünen besteht. Im Schnurwerk beträgt das Geräusch 3000-6000 cps und in mehr als der Hälfte der Werkstätten, wie im Walzwerk, Schneidungs-. Anklebungs-, Vulkanisierungs-und Metallbearbeitungswerlc u. a. ist das Hochfrequenzgeräusch festzustellen, insbesondere im Schnurluftschlauchwerk ist das Geräusch sogar auf 6000 cps gesteigert.
3. Die Stärke dieser Gerausche und die Verteilung ihrer Frequenz wurden nach der zeitlichen Verschiebung beobachtet, aber wegen der Kompliziertheiten der Geräuschquelle konnte man auffallende zeitliche Schwankungen bemerken.
4. Auf Grund dieser Geräuschbestimmungen wurden die Erlaubnisgrenze schädlicher Geräusche, die Schalldämpfungsvornahme, die Verwendung von Schutzmitteln gegen das Geräusch und ferner die fur einen längeren Zeitraum anhaltende Gesundheitsverwaltung für das Hörvermögen einer eingehenden Kritik unterzogen. Über die Frage der Berufsschwerhörigkeit wird in der nachfolgenden Arbeit gesagt.
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© JIBI TO RINSHO KAI
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