Abstract
Wie aus der Fachliteratur bereits ersichtlich ist, regelt die öffentliche Hand nicht nur die öffentliche Bodennutung, sondern auch die Nutzung des privaten Grundbesitzes. Diese Regelung hat ihren Ursprung in der kommunalen Bodenpolitik des Industriezeitalters. Diese Politik hat in der Entwicklung der Städte eine große Rolle gespielt. Im Bereich der kommunalen Bodenpolitik in Deutschland können wir 2 Hauptgattungen unterscheiden: Zum einen gibt es den Erwerb und die Verwertung eines städtischen Grundbesitz als direkte Bodenpolitik, die zugleich auch als unmittelbare wirtschaftliche Betätigung der Gemeinde bezeichnet werden kann. Demgegenüber sind die mehr verwaltungsmäßigen Charakter tragenden Bauordnungen und Bebauungspläne zusammen mit der Eingemeindungspolitik mehr als indirekte Bodenpolitik aufzufassen.
In diesem Bericht soll untersucht werden, welche Rolle die kommunale Bodenpolitik in der Siedlungsentwicklung der Industriestadt Duisburg gespielt hat. Den Schwerpunkt bildet der Zeitabschnitt von der Mitte des 19. Jahrhunderts bis in die 1920er Jahre. Eine zeitliche Einteilung in die folgenden 4 Phasen scheint hier sinnvoll:
a) der Rückgang von kommunalem Grundbesitz (1815-65)
b) die Wiederherstellung von kommunalem Grundbesitz (1865- Jahrhundertwende)
c) die Anfänge der kommunalen Grundstückswirtschaft (von der Jahrhundertwende bis in die Kriegszeit)
d) der Aufschwung der kommunalen Bodenpolitik (Nachkriegszeit des 1. Weltkriegs)
Die hauptsächlichen Ergebnisse sind folgende:
1) Seit der Mitte des 19. Jahrhunderts hatte Duisburg infolge der Industrialisierung eine große Bevölkerungzunahme zu verzeichnen. Als Ergebnis des Baus von Werkes-, Zechen-, Hafen- und Eisenbahnanlagen wurde der Bodenmarkt quantitativ sehr eingeengt.
2) Indirekter und direkter Bodenpolitik standen bis zur Jahrhundertwende für die Regelung des Bodenmarktes nur geringe Mittel zur Verfügung, weil erstgenannte entweder zu schematisch waren oder ihre Chancen verpaßt haben, während durch letztere abgesehen von der Vergrößerung des Waldbesitzes nicht so große Grundstücke erworben werden konnten.
3) Dagegen hat nach dem 1. Weltkrieg die Bodenpolitik durch die Bodenvorratswirtschaft des 1905 gegründeten Grundstücksfonds geblüht. Dabei ist es wichtig, daß der Grundstücksfonds hauptsächlich mit unbebauten Grundstücken handelte. Der Grundstücksfonds hat nicht nur die Stadt finanziell unterstützt, sondern auch insbesondere in Stadterweiterungs- und Eingemeindungsgebieten sehr große Bedeutung gehabt: Der Fonds hat dort auf den Bodenmarkt und den Wohnungmarkt erheblichen Einfluß ausgeübt.