Okayama Igakkai Zasshi (Journal of Okayama Medical Association)
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Der Einfluss der Röntgenstrahlen auf die Feten
IV. Mitteilung: Untersuchungen an Meerschweinchen
Shigenobu Kosaka
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1928 Volume 40 Issue 10 Pages 2214-2234_2

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Abstract
Zur Lösung der Frage, auf welche Weise die Röntgenstrahlen den Schwangerschaftsverlauf, sowie die Entwickelung und des Gewebe der Feten beeinflussen, habe ich an verschiedenen Tieren experimentelle Untersuchungen angestellt. Nach der bisberigen habe ich an 152 Meerschweinchen Uutersuchungen vorgenommen, deren Ergebnisse sich folgendermassen zusammenfassen lassen:
1) Die Röntgenstrahlen können auf die Frucht der Meerschweinchen wie auf eine solche der Mäuse, Kaninchen und weissen Ratten immer schädigend einwirken.
2) Ueber die Schwangerschaftsunterbrechung.
a. Ob die Bestrahlung mit 1/3 H. E. D. in der ersten Trächtigkeitswoche die Trächtigkeitsfortsetzung beeinflusst ober nicht, ist nicht entscheiden, sie wirkt gar nicht oder auf die Trächtigkeit unterbrechend, Diese Trächtigkeitsunterbrechung rührt von der gestörten Einbettung der durch Bestrahlung degenerierten befruchteten Eier her, welche resorbiert ober nach aussen ausgestossen werden.
b. Die Bestrahlung mit über 1/3 H. E. D. führt immer die Trächtigkeitsunterbrechung herbei, die mit dem Fruchttod beginnt und mit der Resorption der gestorbenen Früchte endet.
c. Bei der Bestrahlung mit über 2/3 H. E. D. in der 3-5 Schwangerschaftswoche macht sich 48-120 Stunden danach sicher Trächtigkeitsunterbrechung herbei geltend, welchein einem mit der Resorption der bestrahlten Feten und im anderen Falle mit der Ausstossung derselben nach aussen endigt. Von den in der dritten Trächtigkeitswoche bestrahlten Feten werden die meisten resorbiert und nur relativ wenigen nach aussen ausgestossen, während von den in der 4.-5. Woche bestrahlten die meisten dem letzteren und nur die wenigen dem ersteren Schicksal anheimfallen.
d. Die Bestrahlung mit über 2/3 H. E. D. resp. über 1 H. E. D. in der 6.-9. Schwangerschaftswoche fuhrt immer die Trächtigkeitsunterbrechung herbei, die mit dem Fruchttod beginnt und mit der Ausstossung der gestorbenen Früchte nach aussen endigt.
(1) Die gestorbenen Früchte lassen sich im allgemeinen 5 Tage bis 2 Woche nach der Bestrahlung nach aussen ausstossen, aber manchmal auch erst in der normalen Entbindungszeit oder später.
(2) Die durch Bestrahlung zugrunde gegangeuen Embryonen, welche nach über 19 Tagen ausgestossen oder bei der Laparotomie untersucht wurden, waren in der Regel mumifiziert.
3) Ueber die Entwickelung der Frucht.
a. Die in allen Embryonalstadien bestrahlten im Endstadum des Fetallebens befindlichen Feten und Sänglinge liessen keine auffallende Hypoplasie erkennen, während nur die in der 7-8 Woche bestrahlte Thymus eine deutliche relativ unvollkommene Entwickelung zeigte.
b. Dass sich bei den bestrahlten Meerschweinchenföten keine deutliche Entwickelungsstörung zeigte, rührt hauptsächlich daher, dass die Strahlenmenge, welche die Hypoplasie auszulösen imstande ist, immer auf die Früchte letal wirkte.
4) Uber die Degeneration der Gewebe
Alle Gewebe der Frucht erfahren parallel der Empfänglichkeit für die Röntgenstrahlen und der Strahlenmenge verschieden starke Degenerationen. Also sind bei Plexus chorioidei, Haut, Pankreas, Schilddrüse, Nebenschilddrüse, Keimdrüse, Nebenniere, glatten Muskeln, Herzmuskeln, Knorpel etc. in allen Embryonalstadien die die durch Röntgenstrahlen bedingten Degenerationen nicht auffallend. Die Befunde an allen entarteten Geweben sind folgende: (1) Der temporäreo der permanente Schwund der mitose derZellen. (2) Schrumpfung, Zerfall, Anschwellung und schlechte Färbbarkeit aller Zellkerne und die durch Kerndegeneration bedingte Anschwellung, Schrumpfung, Tod, Zerstörung, Schwund der Zellen,
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