The Japanese Journal of Urology
Online ISSN : 1884-7110
Print ISSN : 0021-5287
Über die Komplementbindungsreaktion bei gonorrhoischen Erkrankungen 3. Mitteilung
Komplementbindungsreaktion des Liquors bei der Gonorrhoe
Chisato Maruyama
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1935 Volume 24 Issue 5 Pages 357-364

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Abstract

Die Komplementbindungsreaktion von Liquor cerebrospinalis bei gonorrhoischen Erkrankungen wurde zuerst 1923 von Green berichtet. Dabei nahm er folgendes an: “Spinale nervöse Erkrankungen bei der Gonorrhoe sind bekannt. Eine weit grössere Zahl in ihren Zusammenhängen noch dunkler Krankheiten des Centralnervensystems, als heute angenommen wird, ist vielleicht der Gonorrhoe zuzuschreiben. Der Beweis dafür müsste sich durch Anstellung der Komplementbindungsreaktion im Liquor insofern erbringen lassen, als bei positivem Ausfall-genau wie bei einer positiven Wa. R. im Liquor die Syphilis-hier die Gonorrhoe als die Ursache der fraglichen Erkrankung des Centralnervensystems anzusehen wäre”. Danach haben 1931 Schönfeld u. Marquardt auch diese Reaktion ausgeführt und betont:
“Die Komplementbindungsreaktion ist also, unabhängig von der positiven Wa. R. im Liquor gelegentlich positiv bei den Gonorrhoikern auch bei den Nichtgonorrhoikern ausgefallen”.
Meine Experimente sind folgende. Die Komplementbindungsreaktion wurde nach Browning ausgeführt, die Reaktionsstärke durch die Komplementmenge titriert. Als Antigen wurde eine 100°C120′ lang gekochte Gonokokkensuspension, und als Antigenkontrolle eine 100°C120′ lang gekochte Meningokokkensuspen sion benützt.
Das Untersuchungsmaterial besteht aus:
I. Gruppe: Liquor der gonorrhoisch Erkrankten, deren Sera bei der Komplementbindungsreaktion mit Gonokokkenantigen positiv reagierten.
II. Gruppe: Liquor der nichtgonorrhoisch Erkrankten, deren Sera bei der Komplementbindungsreaktion mit Gonokokkenantigen samtlich negativ ausfielen.
III. Gruppe: Wa. R. positives Liquor.
Die Komplementbindungsreaktion mit Gonokokkenantigen fiel bei allen 3 der obengenannten Gruppen von Liquor negativ aus; diese Resultate sprechen gegen die von Green, Schönfeld und Marquardt.
Hiernach möchte ich annehmen, dass vielleicht kein Übergang der komplementbindenden Substanzen aus dem Serum in den Liquor cerebrospinalis stattfindet.

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