Japanese Sociological Review
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Die Paradoxie des “formalen” Rechts bei Max Weber hauptsächlich über die Rationalisierung im Westeuropa der fruhen Neuzeit
Naoto HASHIMOTO
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1997 Volume 48 Issue 3 Pages 300-316

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Abstract
Die Vieldeutigkeit des Begriffs “formal” in der Rechtssoziologie Max Webers ist schon viel diskutiert worden. Ein Mittelpunkt der Diskussion ist der Widerspruch, daß Weber einerseits die Eigenschaft des modernen Rechts als'Berechenbarkeit = Formalität = Logizität'auffaßt, andererseits auf die “Disparatheit” zwischen Logizität und Berechenbarkeit im modernen Recht hinweist. Meistens wird dieser Widerspruch als ein Problem der Begriffsunterscheidung oder als eine “Verworrenheit” Webers behandelt. Im Gegensatz dazu will dieser Artikel klären, daß der Widerspruch des Begriffs bzw. die Vieldeutigkeit des Ausdrucks wesentlich für die “Formalität” des Richts bei Weber ist.
Nach der Beschreibung Webers kann man vermuten, daß es im Westeuropa der frühen Neuzeit eine starke Konkurrenz zwischen zwei Einverständnissen, d.h. dem Markt und der Standeskonvention gab, und zwar die Konkurrenzen auf der wirtschaftlichen Ebene und der rechtlichen Ebene. Auf der wirtschaftlichen Ebene war der Markt der Standeskonvention überlegen, jedoch hatte der Markt keine sichere rechtliche Garantie, während die Standeskonvention als selbständiges (unter dem bürgerlichen Gesichtspunkt irrationales) Recht galt. Im Bezug auf diesen Gegensatz zwischen der Marktüberlegenheit der wirtschaftlichen Ebene und der Standesüberlegenheit der rechtlichen Ebene forderte das Bürgertum die “Formalität = Berechenbarkeit” des Rechts, weil das formalisierte Recht gegen beiden Seiten, sowohl gegen die Standesordnung als auch gegen das Bürgertum, disparat erscheint, und kraft dieser Disparatheit die Folgen der wirtschaftlichen Ebene “legalisiert”. Und die “Formalität = Logizität” des Rechts, die das Recht von den laienhaften, gering logisierten Erwartungen der Interessenten “emanzipiert”, bedeutet in diesem Zusammenhang “formal = berechenbar”. Kurz gesagt, die “Formalität = Berechenbarkeit” des Rechts und seine “Formalität = Logizität” stehen in einer paradoxen Beziehung, d.h., Verwandtschaft wegen ihrer Disparatheit, und gerade diese Paradoxie ist das Wisentliche der “Formalität” des Rechts.
Von dieser Auffassung her könnte man versuchen, Webers Rationalisierungstheorie und Auffassung der modernen Gesellschaft vielschichtiger und dynamischer neuzudeuten. Die oben erwähnten Konkurrenzen zwischen gesellschaflichen Mächten um das Recht deuten eine solche Möglichkeit an.
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