2015 年 First 巻 p. 229-264
Die in Deutschland unter dem Thema "Selbstverwaltung" behandelte Frage wird in Japan in zwei wesentlich unterschiedlichen dogmatischen Bereichen betrachtet. Die hier zu behandelnde Lehre, welche die Autonomie der nicht kommunalen Korperschaften zum Gegenstand hat, wird in Japan als Lehre der "Teilgesellschaft" bezeichnet. Der Begriff "Teilgesellschaft" stammt urspriinglich aus dem rechtsphilosophischen Kontext. Heute bildet dieser Begriff den Kern der Lehre der Rechtsprechung uber die Autonomie der Korperschaften im offentlichen und privaten Bereich. In der folgenden Untersuchung ist zunachst die Entwicklung dieses Begriffs in Literatur und Rechtsprechung zu beschreiben. Anschliessend soil auf ihre Charakteristika sowie die daraus folgende Problematik hingewiesen werden.