1966 Volume 1966 Issue 16 Pages 122-132
Kants Geschichtsphilosophie ist dadurch ausgezeichnet, dass sie den doppelten Aspekt (den Standpunkt der Vorsehung und der menschlichen Freiheit) bietet. Es ist die Absicht dieser Abhandlung, die Zusammenhang zwischen die Vorsehung und die Freiheit in der Geschichtsphilosophie zu erklären, und damit die Geschichtsphilosophie bei Kant in einheitliches Verstehen zu bringen.
In dem Standpunkt der Vorsehung werden die Menschen von der übermoralisch handelnden Vorsehung als Mittel, nicht aber zugleich als Zweck gebraucht. Und ist der Sinn der Geschichte auf Kosten der menschlichen Freiheit gerettet. Wo die Gegensätze aufgehoben werden, geschieht es hier niemals im Wissen, sondern in der reflektierenden Urteilskraft. Kant erklärt die Zweckmässigkeit, die den Grund der Annahm einer Vorsehung enthält, als subjektive Maxime der Beurteilung. Schliesslich aber postuliert er die Vorsehung in praktischer Absicht, urn der menschlichen Gattung zur Erlangung ihrer Vernunftbestimmung zu verhelfen. Kant entwirft den Weg, auf dem die sittliche Forderung mit der teleologischen Notwendigkeit in der Geschichte (Vorsehung) zusammentrifft.