Abstract
Der Verfasser hat vom psychiatrischen Gesichtspunkte auf die Zurechnungsfähigkeit überlegt und über die folgenden Probleme, d. h.
1) die dynamisch-psychologische Struktur der “Zurechnungsfähigkeit”,
2) den Unterschied zwischen dempsychiatrischen und dem gerichtlichen Menschenbild,
3) den Unterschied zwischen der klinisch-psychiatrischen Diagnostik und der gerichtlich-psychiatrischen Begutachtung,
4) die Unausschaufelbarkeit der Motiven der menschlichen Handlungen, und
5) die Nötigkeit der psychiatrischen Überlegung bei der Praxis des gerichtlichen Verfahrens diskutiert.