Abstract
Um die Jahrhundertwende des 18. Jahrhunderts kam der Gegensatz zwischen der Urteilskraft und dem Witz in der Diskussion um das Schöne drastisch zur Entfaltung. Nach Kant ist die Urteilskraft ein Beurteilungsvermöger (d. i. ein gemeinschaftlicher Sinn), welches in seiner Reflexion auf die Vorstellungsart jedes anderen in Gedanken (a priori) Rücksicht nimmt: man reflektiert über sein
eigenes Urteil, aber nur aus einem allgemeinen Standpunkte d. h. ohne Rücksicht auf andere wirklichen Urteile. Dagegen liegt Fr. Schlegel zufolge die Eigentümlichkeit des Geistes darin, nach dem Prinzip des Witzes als einer logischen Geselligkeit, die Ergänzung seines innersten Wesens in der Tiefe eines fremden zu finden und dadurch eine Mehrheit von Geistern in sich zu enthalten. Daraus ergibt sich eine Umstellung von der Ästhetik, die auf der Idee eines gemeinschaftlichen Sinnes beruht, auf die Ästhetik des geselligen Witzes.