SOCIO-ECONOMIC HISTORY
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Zum Aufkommen der ,,Mergelzechen" im Ruhrgebiet.
NOBUHIRO ISHIGAKI
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1979 Volume 44 Issue 6 Pages 576-598

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Abstract
In der jweiten Halfte des 18. Jahrhunderts wandte die preussische Regierung dem Ruhrkohlenbergbau ihr besonderes Interessese zu und suchte auf den Kohlenbergbau Einfluss zu nehmen. Sie erkannte die Bedeutung der Wirtschaftspolitik zum Zweck der staatlichen Machterhohung. Dabei entsprach es ihrem Wesen, daβ sie in das gewerbliche Leben leitend eingriff. Aus der Erkenntnis, daβ dem Ruhrbergbau durch massive staatliche Eingriffe geholfen werden konnte, erlieβ die Regierung die ,,Revidirte Bergordnung" vom 29. 4. 1766, die das sog. ,,Direktionsprinzip" einfuhrte. Mit dem Aufkommen der Mergelzechen in den 1830 er und 40 er Jahren war die Betriebsorganisation des Direktionsprinzips der technischen Erledigung hoher Fordermengen nicht gewachsen. Es ist klar, daβ die Entwicklung der Bergbautechnik und damit der Dampfmaschinen dem preussischen Berghehorden ihren Einfluss auf den Ruhrbergbau langsam entzog. Es ist auch einleutend, daβ die technischen und betriebsorganisatorischen Neuerungen von seiten der Gewerken stammte. Als unternehmerische Leistung in Bezug auf die Bergbautechnik gilt das Mergeldeckedurchbrechen durch Franz Haniel und Mathias Stinnes in den 1830 er und 40 er Jahren. Haniel und Stinnes gelant es, chie Wasserhaltungs-und Schachtforderungs-probleme durch die Einfuhrung der neuen Dampfmaschinen und Schacht-bautechniken zu losen. Ein Fortschritt wurde nur erzielt, wenn es gluckte, in dem Mergel wasserdichte Schachte abzuteufen und mit ihnen Gruben-felder aufzuschlieβen. Indessen wurden die Befugnisse der Bergbehorde, die in der Fruhzeit des Direktionsprinzips die Selbstandigkeit der Gewerken einschrankte, tendenziell aufgelockert. Im groβen und ganzen setzten die Bergbehorden den Betriebserlaubniswunschen nicht mehr den heftigen Widerstand entgegen, den sie zu Anfang des 19. Jahrhunderts gezeigt hatten, Die Gewerken konnten daher nunmehr ihre Krafte freier entfalten. Erst durch die Gesetze vom 12. 5. 1851 und 21. 5. 1860 wurde jedoch ,,das Verbot der Inbetriebsetzung neuer Steinkohlenbergwerke ohne die Erlaubnis der Bergbehorde" aufgehoben.
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© 1979 The Socio-Economic History Society
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