ドイツ文學
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グリルパルツァーの"リブッサ“における Rechtの問題
藤村 宏
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1968 年 40 巻 p. 52-61

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抄録

Bei Revolutionen wird jedes Recht, sei es die Rechtsordnung, sei es Anspruch, Befugnis, Berechtigung, auf seinen Geltungsgrund hin geprüft. Jedenfalls handelt es sich dabei um die Idee des Rechts, die Gerechtigkeit, darum nämlich, was überhaupt Recht sein soll. Wir versuchen zu erörtern, wie das Recht bei der Revolution von 1848 in Frage gestellt wurde und wie es in der Dichtung zum Ausdruck kam, um die geistige Situation der Zeit von dieser Seite her zu beleuchten. Hier behandeln wir das Thema zunächst in Grillparzers Drama "Libussa“. (Der Versuch wird auch an Hand der Werke Stifters, Hebbels und Nestroys fortgesetzt.)
Einleitend wird kurz dargestellt, wie Grillparzer im Wien. des Vormärz wie "ein zerschlagener Baum“ (H. Laube) in Einsamkeit und Verborgenheit lebte, wie er dann 1848 in den Strudel der Revolution verwickelt, sich nicht mehr zurechtfinden konnte und zunächst die Studenten, dann aber den Feldmarschall Radetzky feierte. Es wäre zu billig, Grillparzers Stellung-nahme zur Revolution ohne weiteres als "opportunistisch“ oder gar "reak-tionär“ zu bezeichnen. Als die nichtdeutschen Nationalitäten in Österreich, von der Revolution veranlaßt, ihr eigenes Recht verlangten, sah Grillparzer sein Vaterland in die Gefahr der Auflösung geraten. Als Erbe der Goethe-zeit hätte er wohl dem Ideal der Humanität gemaß den Nationalitäten das Recht gewähren sollen. Er wollte ja "stehen bleiben, wo Schiller und Goethe stand. "Das war jedoch für ihn nicht möglich. Er mußte eben sehen, wie die Zeit den Weg "von Humanität durch Nationalität zur Bestialität', ging. Grillparzer, der also weder in noch über der Zeit leben und nirgends mehr seine Zeit festhalten konnte, mußte sich an Alt-Österreich als Kon-tinuum klammern, das er "bis zum Kindischen“ liebte. Recht oder Liebe, Macht oder Gnade-die Problematik dieser Diskrepanz hat Grillparzer im Drama "Libussa“ so ahnungsvoll dargestellt, als hätte er sein eigenes Schicksal im Jahre 1848 vorweggenommen.
Libussa, die das Recht ablehnt und ihrem Ideal gemäß durch Liebe re-gieren will, muß scheitern, während Primislaus, der das Recht als Grund-lage des Staates festsetzen will, sich in der Wirklichkeit bewährt. Obwoh1 Libussa am Ende ihres Lebens andeutet, daß die Menschen nach blutigen Kämpfen um Recht und Macht doch endlich zur Einsicht kommen und eine harmonische Welt begründen sollen, muß man ihre Weissagung eher als die Vision einer Sterbenden betrachten. In der Wirklichkeit herrscht das Recht weiter. Aber wie Primislaus zugibt, ist in der Welt nichts so schwer wie die Gerechtigkeit. Warum?-Weil, kennzeichnend für Grillparzer, "der Begriff von Recht die Idee einer Unvollkommenheit mit sich führt.“ Ein göttliches Recht gibt es also in der Menschenwelt nicht. Im Gegensatz zu Libussa, in deren Welt die Zeit stillsteht und alles in sich vollendet ist, gehört Primislaus zu einer Welt, in der ein Stillstand überhaupt nicht ge-duldet wird. Im Wechsel der Zeiten, im Wandel der Dinge muß er das Recht aufrechterhalten, das im Grunde doch nur einen relativen, daher fragwürdigen Wert hat, da jeder imstande ist, "sein“ Recht zu behaupten. Aber Primislaus ist ein Mensch, der "klar das Heut erfaßt“ und somit "die Gestern alle und die Morgen“ erkennt. Er wird die Zeit beherrschen und mit der Schwierigkeit und Fragwürdigkeit des Rechts fertig werden. In dem Realpolitiker Primislaus hat Grillparzer eher sein Gegen- als sein Wunschbild dargestellt. Libussas Scheitern war sein eigenes Schicksal.
Grillparzer,

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