ドイツ文學
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シラーとズルツァー
-18世紀の通俗哲学のシラーに対する意味-
岩切 利雄
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1984 年 72 巻 p. 1-10

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抄録

Schillers Ästhetik ist seit den Studien der Neukantianer fast ausschließlich unter der Perspektive seines Verhältnisses zu Kant betrachtet worden. Aber es gibt darin eine Seite, die man unter dem Gesichtspunkt seiner Kant-Rezeption allein nicht erfassen kann. Diese fremde Seite stammt natürlich zum Teil aus Schillers Natur als Künstler, aber sie hängt auch zum Teil mit der Tatsache zusammen, daß die Wurzel seiner Bildung in der Popularphilosophie Garves, Mendelssohns und Sulzers lag. Auf der Grundlage dieser Philosophie entwickelte Schiller oft seine Gedanken, und ihre Einwirkungen auf ihn schwanden auch nach seiner Begegnung mit Kant nicht ganz. Hier wird versucht, dieser Tatsache besonders anhand einer stufenweisen Betrachtung seiner Sulzer-Rezeption nachzugehen.
Schillers ästhetische Theorie der vorkantischen Epoche entfaltete sich unter weitgehender Einwirkung der Popularphilosophie. Als ein Beispiel dafür können wir seine Theorie über die sittliche Nützlichkeit der Schaubühne anführen. Er versuchte in dem Aufsatz “Über das gegenwärtige teutsche Theater” (1782) und in der Rede “Was kann eine gute stehende Schaubühne eigentlich wirken?” (1784) Zweck und Sinn der Schaubühne zu bestimmen. Und was er in den beiden Schriften zu Gunsten der Bühne anführt, berührt sich aufs engste mit Lessing und Mercier. Aber Schillers Versuche bewegen sich zweifellos auch auf der Sulzerschen Bahn. Sulzer hat schon vor Schiller umfassend den moralpädagogischen Sinn der Bühne als öffentlicher Anstalt erörtert. Aber in dem Aufsatz “Über den Grund des Vergnügens an tragischen Gegenständen” (1792) tritt der Sulzersche Aspekt bei Schiller ganz in den Hintergrund. Er hat erst aus Kants “Kritik der Urteilskraft” erfahren, daß das ästhetische Gefallen das “freie Vergnügen” der geistigen Kräfte Vernunft und Einbildungskraft darstellt und eben dies den unmittelbaren Zweck der Kunst abgibt. Aber das bedeutet nicht, daß aus diesem Anlaß Sulzers Einwirkungen auf Schiller grundsätzlich schwanden. Wir können dies durch die Analysen der beiden Schillerschen Begriffe vom “Erhabenen” und vom “dritten Charakter” beweisen, die zur Umbildung der Kantischen Ästhetik führen.
Kant geht in der “Kritik der Urteilskraft” vor allem vom Erhabenen in der Natur aus. Aber er zählt dort auch eine Reihe erhabener Affekte auf. Dabei nennt er den Affekt nur erhaben, wenn er in moralischen Ideen seinen Grund hat. Dagegen würdigt Schiller bei aller Anerkennung der Kantischen Wesensbestimmung des Erhabenen auch die Größe des Verbrechers. Er erweitert die Möglichkeit der Erhabenheit nach der Seite des Bösen hin. Nach seiner Meinung steht der erhabene Verbrecher durch die Gewalt seines Willens der echten metaphysischen Freiheit näher als der gewöhnliche Pflichtgetreue, weil jener die Möglichkeit hat, seine potentiale Energie dem Bereich des absolut Guten zuzuwenden. In der Erhabenheit ist die “Kraft” selbst das Entscheidende, nicht ihre Richtung. Dazu fand Schiller eine Rechtfertigung des Bösen bei Sulzer. Dieser Popularphilosoph hatte schon vor jenem ohne Rücksicht auf ethische Einwände in “jeder wirkenden Kraft von außerordentlicher Größe” “etwas Bewundrungswürdiges” anerkannt.
In seinem Aufsatz “Über die ästhetische Erziehung des Menschen” (1795) spricht Schiller vom Begriff des “dritten Charakters”, der sich aus den beiden Naturen des Menschen, seiner sinnlichen und seiner moralischen, zusammensetzt. Der Begriff, der Schillers Humanitätsideal am klarsten ausdrückt

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