映像学
Online ISSN : 2189-6542
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論文
ナチスの映画政策
奥村 賢
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1998 年 60 巻 p. 24-35,103

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抄録

Bevor Adolf Hitler das Amt des Ministerpräsident antrat und der Dritten Reich geboren wurde, die NSDAP (Nationalsozialistische Deutsche Arbeiter Partei) schon mit eigener Kraft Propagandafilms produziieren, verliehen und gelaufen. Nach der Regierungübernahme fing das NS-Regime an, politische Pläne auszuführen, damit sie die deutsche Filmindustrie einergenauen Kontrolle unterzöge. Um das Ziel zu erreichen, unter der Leitung von Josef Paul Göbbels, der am Februar 1933 der Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda geworden hatte, wurde die Filmkreditbank, die Reichsfilmkammer und die Reichskulturkammer gegründet, das Reichslichtspielgesetzs erlassen, die Kautio Treuhand GmbH errichtet. Diese Abhandlung überblicke und überprüfe die nationalsozialistische Filmpolitik, die auf die japanische politische Maßnahme zur Ergreifung der Filmwelt in den 30er Jahren einen großen Einfluß ausübte.

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© 1998 日本映像学会
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