Abstract
1. Es wäre bedeutungsvoll, die Territorien der verschiedenen Staaten im Altertums, z. B. japanische Kuni, chinesische Koku and römische civitas, in geographischer Hinsicht zu vergleichen. Ursprünglich sind diese formale Territorien auf die substantive Raum des Stammes (=A), die Vereinigung der einigen pagi (germanisch. Gau, japanisch. go=die untereste Einheit der Landschaft im Altertums) zuri ckzuführen. Im Umfang dieser alters Staaten ist es merkwürdig, sick die gemeinsame Züge zu befinden. Wenn wir einen Kreis mit 60-80km Radius vom Zentrum zeichnen, sind die größere Teile dieser Territorien fast eingeschloßen. Dies spricht dafür, daß ein Strecke der Fußreise am Tage von der Mitte bis zur Landesgrenze auf die Umfang dieser Landschaften (=B) wirkt.
2. Im historischen Lauf dauerten manchmal die Hauptorte der römischen civitates immer als Bischofssitze and wirtschaftsu. politische Zentren and heute noch als größere Städte existieren. Die meisten Hauptorte des japanischen Kuni sind aber schon seit dem Zerfall der altertumlichen Staatsorganisation heruntergekommen. Das kommt davon, daß die Steinbauten wie in Europa fehlten in der Hauptorten der Kuni, wo das Baumaterial meistens emn Holz war.
3. Hinter dem römischen Limes, wo sich keine römische civitas bildete, entwickelten sich gerade die Stammstaaten, d.h. die spater die Herzogtümer der fräkischen Königstums geworden sind. Dafür sind im Gallien and Japan frühestens “provincia” and “do” als ein obereste Verwaltungseinheit organisiert. In dieser Landschaften (=C) ist es deutlich, daß manchmal 300-500km. lang an der damaligen Straßen die längste Breite der dicht besiedelten Lebensraume ist. Bemerkenswert ist einmal, daß die Entstehung dieser Landschaften auf die Entwicklung des Verkehrs aufs Pferde basiert. In Japan war die Reiterkultur im 4. u. 5. Jahrhunderten vom chinesischen Kontinent geführt worden, wie es in Germanien früher vom Osten.
4. Auf die Entwicklungsreihe der Landschaften A-B-C können wir emn der Systeme von Landschaftsgenetik erkennen.