地理学評論
Online ISSN : 2185-1719
Print ISSN : 0016-7444
ISSN-L : 0016-7444
創設期・昭和10年代 (1935-'44) の公営工業用水道について
肥田 登
著者情報
ジャーナル フリー

1972 年 45 巻 9 号 p. 648-657

詳細
抄録

Die Anlage der Brauchwasserversorgung Japans nennt man im allgemeinen “Öffentliche Wasserversorgung der Industrie”. Die Anlage hat zwei Kennzeichen: Erstens hat sie den ganz besonderen Zweck, die Industrie-und Gewerbebetriebe mit Brauchwasser zu versorgen. Sie unterscheidet sick also von aligemein öffentlicher Trinkwasserversorgung. Zweitens wird sie nicht privat, sondern öffentlich von der Behorde der Ortsgemeinde verwaltet.
Die Anzahl der “Öffentlichen Wasserversorgungen der Industrie” ist ab 1955 erheblich gestiegen: 11 in 1955, 30 in 1960, 71 in 1965 und 125 in 1970. Im Jahre 1970 erreichte die Versorgungsfähigkeit insgesamt rund 5, 4 Mrd. m3, wovon rued 3, 9 Mrd. m3 wirklich gebraucht wurden. Die Menge bilret etwa 25% von dem 1970 genutzten Brauchwasser Japans.
In der vorliegenden Studie behandelte der Verfasser zunächst die in der Periode 1935_??_44 festgestellte ursprungliche “Öffentliche Wasserversorgung der Industrie”, um die Gründe zu untersuchen, warum sie in Japan errichtet wurde. Während der Periode wurden fünf Anlagen gebaut und in Niigata-shi, Kawasaki-shi, Shizuoka/Shimizu-shi, Akita-shi und Mathuyama-shi verlegt.
Nach den Untersuchungen an Ort und Stelle über den Errichtungsprozess der fünf Anlagen sind die folgenden Punkte klar geworden:
1. Der Brauchwasserbedarf der fünf obengenannten Gebiete hat damals entsprechend der Entwicklung von wasserintensivsten Industriegruppen-Chemische Industrie, Eisenschaf-fende Industrie sowie Mineralölverarbeitung-beachtlich zugenommen.
2. Dabei ist aber sicher, daß das bis dahin hauptsächlich von der Eigenförderung abhangende Wasseraufkommen aus Bächen und Grundwasser der Zunahme des Bedarfs nicht folgen konnte, veil das Wasserangebot zu klein war.
3. Unter diesen Umständen machten einige Unternehmer der Industriebetriebe zum erstenmal Pläne für eine Wasserversorgungsanlage der Industrie. In den Plänen bestimmten sie, daß jedes Industriegebiet mit dem Wasser aus seinem größten Fluß oiler dem größten Fluß seiner Umgebung auszukommen hat.
4. Es wurde jedoch festgestellt, daß es für die Unternehmer an sich unmöglich war, den Flüßen Wasser zu entnehmen: japanische Bauern nehren emn traditionelles Recht in Anspruch, oberirdisches Wasser für Irrigationszwecke zu gebrauchen and widersprachen deshalb neuer Nutznießung der Industrie. Um die Neuregelung des Wasserrechts zu treffen and die Nutznießung zu bekommen, folgten die Gerneinden als Flußverwalter den Plänen der Unternehmer. Da sie vor allern die Ansiedlung größerer Industriebetriebe in ihrem Gebiet erhofften, wurden sie mit Berücksichtigung der Ansiedlungsbedingungen ohne Zögern Bewirtsch-after der Versorgungsanlage. Dies sired die Gründe, daß die Wasserversorgung der Industrie seit 1936 offiziell von den Gemeinden verwaltet wind.
5. Im Falle, daß man weiter gegenwärtige Verhältnisse untersucht and künftige Anlagen in Erwägug zieht, wäre es deshalb von großer Bedeutung, das Vorhandensein des japan-ischen traditionellen Wasserrechts für Irrigation in Betracht zu ziehen.

著者関連情報
© 公益社団法人 日本地理学会
前の記事 次の記事
feedback
Top