Repura
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BEITRÄGE ZUR VOLKSMEDIZIN FÜR LEPRA
Yoshinobu Kawazome
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1935 Volume 6 Issue 3 Pages 341-353,23

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Abstract
Von der allgemeinen Definition der Volksmedizin abzusehen, wollen wir hier vorläufig jene Mittel als solche bezeichnen, die im Inland Japans nach dem, , Patentmittelgesetz"verkauft werden dürfen, und darüber kurz erortern. Und zwar beschränken wir uns dabei auf solche für Lepra.
In Inseraten der Tageszeitung fanden wir um die Zeit der Veröffentlichung des Lepravorbeugungsgesetzes im 40. Jahre Meiji nur die kleinen Annoncen, die fünf oder sechs Drogisten monatlich höchstens ein bis zweimal veröffentlichten. Da es auch für ihren Satzinhalt kein strenges Gesetz gab, so herrschte eine äusserste Freiheit hierüber. Im 3. Jahre Taishô, also in dem Jahre der Einführung des Patentmittelgesetztes, vermehrte sick der Absatz und die Häufigkeit der Anzeigen. In neueren Zeiten sind darin grosse Fortschritte gemacht worden. Von 30 Berichten der hygienischen Abteilungern der einzelnen Präfekturen, die wir als Antwort auf unsere Erkundigung nach den Patentmitteln für Lepra erhielten, fanden wir 22, die Übersicht der auf den Markt kommenden Mittel gaben. Nach diesen gibt es 83 Arten solcher Mittel. Die meisten von ihnen sind Oleum Hydnocarpi oder Semen Hydnocarpus. Einige enthalten deren Derivata and nur sehr wenige setzen sich nicht aus Hydnocorpus als Hauptarznei zusammen. Was ihre Vehicula anbetrifft, so findet sick hier keine Einheit; einige sind in Japan produziert, während andere aus China eingeführt sind (Radix Rhei, Rhizoma chimendium, Radix Liquiritiae, R. Smilax china, R. coptidis, Scutellaria baicalensis, R. Gentianae, Calamus Draco, R. Ginseng, Achyrarthes bidentata. Siler diraricatum, Ligusticum acutilobum, Forsythia suspensa, Caryophylli, Liguum akebi u.s.w.).
wir untersuchten die Leprakranken darauf, ob sie vor der Aufnahme ins Leprosorium Patentmittel genommen hatten. Da viele derjenigen, die in unser Leprosorium aufgenommen wurden, meist arm sind, so spielten dabei die Ökonomischen Verhältnisse eine grosse Rolle. 123 Kranken waren solche, die Volksarzneimittel genommen hatten, während bei 88 dieses nicht geschehen war. Von den letzteren gab es ziemlich viele, die das wegen der Armut nicht verwirklichen konnten.
In der Einrichtung unseres Landes ist die Genehmigung und Beaufsichtigung der Volksmittel je nach den Präfekturen verschieden. Nur in Tokyo und Osaka haben 24 wir einen besonderen Beamten zur Beaufsichtigung der Anzeigen. In verschiedenen Orten sind sie verschieden streng beaufsichtigt. Der eine Ort genehmigt nicht solches Mittel, welches nicht Oleum Hydnocarpi und Semen Hydnocarpus enthält, während der andere keine RÜcksicht darauf nimmt. Wir sehen uns also sehr darnach, dass man solche Ungleichheiten beseitigt and ein einheitlich ausgefuhrtes Gesetz in Kraft treten lässt. Gleichzeitig damit wÜnschen wir auch herzlichst die Ernennung der besonderen Beaufsichtigungsbeamten sowie Ingenieure. Nur dann erst könnten wir erwarten, dass sich bessere Volksmittel verbreiten und die Volkswohlfahrt gesteigert wird.
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