1996 年 1996 巻 46 号 p. 1-40,en3
Hier beschäftige ich mich mit dem Satz, daß zwei Gerichtsurteile des gleichen Inhaltes binnen zehn oder zwanzig Jahren ein Gewohnheitsrecht herbeiführen können. Dieser Satz ist auf Johannes Bassianus and Azo zurückzuführen and blieb wenigstens im Mittelalter der herschenden Meinung. Hostiensis and Jacobus de Ravanis fragten danach, ob auch die außergerichtlichen Handlungen für die Einführung eines Gewohnheitsrechts genügen. Ein Anlaß zu solcher Fragestellung bestand auch im damaligen Zustand des Kirchenrechts, daß das Gewohnheitsrecht vor allem in der Wahl gait. Nach der Bejahung dieser Frage tauchte ein weiteres Problem auf, ob and warum das Gerichtsurteil eine besondere Wichtigkeit für das Gewohnheitsrecht haben kann. Johannes Andreae fand seine Besonderheit in der Öffentlichkeit. Seine Ansicht dürfte sich auf die sog. scientia-Theorie beziehen, daß es zur Einführung des Gewohnheitsrechts wenigstens der Kenntnis des Gesetzgebers bedarf. Diese Theorie war besonders in der Kanonistik anerkannt, weil sie das Gewohnheitsrecht mit der ausschließlichen Gesetzgebungsgewalt des Papstes vermitteln konnte.